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Juan Carlos von Spanien. Eine Vaterschaftsklage gegen ihn wurde abgewehrt.

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Update

Spanien: Oberstes Gericht weist Vaterschaftsklage gegen Juan Carlos ab

Das Oberste Gericht Spaniens hat eine Vaterschaftsklage gegen den ehemaligen König Juan Carlos abgewiesen.

Das Oberste Gericht Spaniens hat eine Vaterschaftsklage gegen den ehemaligen König Juan Carlos abgewiesen. Die Richter gaben am Mittwoch einem Einspruch des 77-Jährigen statt. Dieser hatte sich gegen eine Entscheidung des Obersten Gerichts von Anfang des Jahres gewandt, die Vaterschaftsklage der Belgierin Ingrid Sartiau zuzulassen.
Sartiau ist davon überzeugt, uneheliches Kind von Juan Carlos zu sein. Eine erste Klage vor Gericht im Jahr 2012 wurde noch mit Verweis auf die Immunität des damaligen Königs zurückgewiesen. Als Juan Carlos aber im Juni vergangenen Jahres zugunsten seines Sohnes Felipe abdankte, verlor er auch seine Immunität. Allerdings sehen vom Parlament verabschiedete Sonderrechte vor, dass nur der Oberste Gerichtshof frühere Könige zur Rechenschaft ziehen kann.
Das Gericht ließ in einer ersten Entscheidung im Januar Sartiaus Vaterschaftsklage zu. Nun aber folgte es dem Einspruch von Juan Carlos dagegen und wies die Klage doch zurück. (AFP)

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