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Die Polizei sucht nach der Jugendlichen aus Mecklenburg-Vorpommern.

© Rene Ruprecht/dpa

Spur führt nach Hamburg: 14-Jährige und Betreuer verschwunden

Eine Jugendliche aus Mecklenburg-Vorpommern ist mit einem Betreuer ihrer Wohngruppe verschwunden. Der Fall erinnert an Josephine aus Brandenburg, die mit ihrem Onkel durchbrannte.

Im Fall einer europaweit gesuchten 14-Jährigen aus Mecklenburg-Vorpommern hat die Polizei eine erste Spur. Die Jugendliche ist mit einem Betreuer ihrer Wohngruppe verschwunden. Einer von Beiden habe versucht, in einer Bank in Hamburg Geld von einem Konto abzuheben, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch. Nun werde in Hamburg und Umgebung nach den Beiden und ihrem schwarzen Auto mit NWM-Kennzeichen für Nordwestmecklenburg gesucht.

Die 14-Jährige ist seit dem Abend des 15. Februar verschwunden. Da inzwischen die Ferien in Mecklenburg-Vorpommern zu Ende sind, hätte die Jugendliche am Montag wieder die Schule besuchen müssen.

Polizei veröffentlichte Fahndungsaufruf

Am Dienstag gingen die Ermittler noch einem Hinweis nach, wonach die Jugendliche und der 24 Jahre alte Mann am Montag in Karlsruhe gesehen worden sein sollen. Der Tipp war nach der Veröffentlichung von Fahndungsfotos eingegangen.

Die 14-Jährige lebte bisher in einer Wohngruppe in Grevesmühlen in Nordwestmecklenburg und wurde am 15. Februar gegen 23.00 Uhr zuletzt in ihrer Wohnung gesehen. Erst etwas später war bekannt geworden, dass das Mädchen vermutlich mit einem 24 Jahre alten Betreuer der Einrichtung in dessen Auto weggefahren sein soll.

Die Jugendliche ist laut Fahndungsaufruf 1,65 Meter groß, schlank und hat dunkelbraune lange Haare. Ihr mutmaßlicher Begleiter ist 1,70 Meter groß und ebenfalls schlank; er trägt eine dunkle Brille.

Erinnerungen an Josephine werden wach

Der Fall weckt Erinnerungen an Josephine aus Brandenburg, der im Frühjahr 2015 deutschlandweit Schlagzeilen gemacht hatte. Die damals 14-Jährige aus dem Landkreis Oberhavel war aus Liebe zu ihrem damals 47 Jahre alten und zu der Zeit noch angeheirateten Onkel durchgebrannt. Die Flucht des Paares endete nach mehreren Wochen in Südfrankreich.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte später geurteilt, dass Josephines Eltern die Beziehung zu dem 30 Jahre älteren Mann hinnehmen müssten. Grund: Ein Verbot könnte das Wohl des Kindes gefährden (Az.: 9 UF 132/15). Die Ermittler hatten zuvor keine Straftat festgestellt.

Die Eltern hatten versucht, den Kontakt der Tochter zum Onkel zu unterbinden. Sie erwirkten dazu zunächst einen Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg, der dann aber vom Oberlandesgericht aufgehoben wurde. (TSP/dpa)

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