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Stalking-Prozess: Haft für Drohungen gegen Sander

Für Morddrohungen gegen die Modeschöpferin Jil Sander (Foto) und deren Lebensgefährtin hat das Hamburger Landgericht eine Stalkerin zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Frau wird zudem in eine Psychiatrie eingewiesen.

Hamburg - Die 33-jährige Angeklagte erhielt am Dienstag eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung der Frau in einer psychiatrischen Klinik an. Sie hatte mit Stalking, dem Belästigen und Verfolgen von Menschen, die 62 Jahre alte Jil Sander jahrelang mit wachsender Aggression unter Druck gesetzt. «Sie ist krank und nicht einsichtsfähig», begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Die geständige Frau leidet laut einem Gutachten unter Wahnvorstellungen.

Die Stalkerin, der Jil Sander nie begegnet war, hatte sich nach eigenem Bekunden in die Designerin verliebt und fühlte sich von ihr betrogen und verfolgt. Die Modeschöpferin habe sie mit rund 300 Anrufen belästigt, sie um ihre Ruhe gebracht und ihr Leben zerstört, sagte die Angeklagte. Das Gericht wies diese Darstellung als abstrus zurück. «Jil Sander hat Ihnen weder einen Brief geschrieben, noch Sie jemals angerufen», erklärte der Richter. Jil Sander musste nicht als Zeugin vor Gericht erscheinen.

Das Gericht billigte der Stalkerin wegen ihrer Krankheit zwar eine Strafmilderung zu. Doch es ging mit seinem Urteil deutlich über die Strafanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hinaus. Der Anklagevertreter hatte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gefordert, der Verteidiger kein konkretes Strafmaß genannt. Beide hatten eine Unterbringung der 33-Jährigen in der Psychiatrie als nicht angemessen abgelehnt, weil von der Frau keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe.

Die Richter dagegen sahen eine deutliche Steigerung in den Taten der Angeklagten. Die Frau war bereits wegen einer versuchten gefährlichen Körperverletzung vorbestraft und zudem gegen einen Nachbarn handgreiflich geworden. Daher sah das Gericht eine Einweisung in die Psychiatrie als notwendig an. Eine Bewährungsstrafe lehnten die Richter mit Verweis auf die mangelnde Einsichtsfähigkeit der Angeklagten ab. (tso/dpa)

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