zum Hauptinhalt
Wurst

© dpa

Steuerprozess: Alles hat ein Ende, nur die Wurst hat zwei

Die Besitzerin einer Münchner Imbissbude erhielt einen falschen Steuerbescheid über zwei Milliarden Euro. Daraus erwächst Münchens Finanzamtsposse vor Gericht.

Post kommt. Post vom Finanzamt. Der Steuerbescheid. Da setzt man sich erst mal. Frau G., Besitzerin einer Münchner Imbissbude, traut ihren Augen nicht, als sie den Steuerbescheid des Finanzamts München II öffnet. Es blicken ihr in ihrer Nacktheit erschütternde Zahlen entgegen, die erst einmal dechiffriert werden wollen: Gefordert wird eine Umsatzsteuervorauszahlung von 2 129 062 104 Euro und 16 Cent – so viel Schnaps gibt es auch in einer Imbissbude nicht, dass man das verdaute. Später werden gewiefte Menschen ausrechnen, dass Frau G., um auf diese Summe zu kommen, zehn Milliarden Wurstsemmeln hätte verkaufen müssen (ohne Gurkerl, kein Salatblatt). Was machst du da? Legst dich nieder? Derschießt dich?

Von wegen. Frau G. telefoniert mit ihrem Steuerberater, dessen Sekretärin am selbigen Tag mit dem Finanzamt spricht. Das Finanzamt räumt ein, es könne da etwas schiefgelaufen sein, korrigiert den Steuerbescheid aber nicht rechtzeitig. Frau G. sieht sich gezwungen, über einen Steuerberater Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben zu lassen. Da sich das Honorar des Steuerberaters nach dem Streitwert bemisst, stünden ihm über zwei Millionen Euro zu, die die Frau bezahlen müsste. Das sei natürlich absurd, finden die Beklagten, und das ist der Freistaat Bayern.

Vom Münchner Stachus her dringen vereinzelt Juchzer in den Justizpalast. Draußen baden die Leute ihre Zehen unter den Wasserfontänen dort – es klingt nach Freiheit. Drinnen schildern die Kläger noch einmal, wie man sich fühlt, wenn man als gesellschaftlicher David mit einer Goliath’schen Milliardenforderung konfrontiert wird – und es hört sich wie ein Alptraum an. Die Richterin möchte es kurz machen. Sie rät schon ganz zu Anfang zu einem Vergleich. Zwischen 12 000 und 15000 Euro für die Klägerin. Ihre Anwälte scheinen vor Kraft nur so zu strotzen. Die Vertreter des Freistaates sind viel älter, graugesichtig, wirken müde. Die Richterin hat es ein wenig im Hals. Sie sagt den Freistaatvertretern, dass die „Außenwirkung“ der Behörde nicht optimal gewesen sei.

So kann man es sehen. Dass der korrigierte Steuerbescheid zehn Tage lang in Nürnberg sorgfältig verwahrt wurde, bevor er – zu spät – weitergeschickt wurde, wird mit „Gewohnheit der Verwaltungspraxis“ begründet. Entschuldigungen hören sich anders an. Die Richterin kräuselt die Stirn. Im Internet tobt seit Tagen ein ziemlicher Streit, ob die Anwälte von Frau G. lediglich den „großen Jackpot“ wollen (und mithin gesamtgesellschaftlich Schilda drohe), oder gelten müsse, dass Rache Blutwurst sei. Es ergeht ein Zwischenbescheid. Demnach steht fürs Erste fest, dass der zunächst ergangene Steuerbescheid „nicht auf Plausibilität“ geprüft worden sei. Ferner habe die Steuerbehörde die Imbissbudenbesitzerin zu lange in Unklarheit gelassen, wie man staatlicherseits das Problem aus der Welt zu schaffen gedenke. Ein Mitverschulden der Kläger sieht die Kammer nicht.

Die Richterin erinnert warnend daran, „dass wir hier mal einen Fall hatten, da wurde der Steuerbescheid aufgehoben und das Konto trotzdem belastet“. Die Anwälte der Klägerin wiegen da simultan theatralisch ihre Häupter. Der eine sagt: „Kommt alles vor …“ Beide Parteien müssen Rücksprache nehmen. Das kann dauern. Am Freitag beginnen die Schulferien in Bayern. Die Richterin bleibt bei ihrem Vorschlag zur Güte. 15 000 Euro. Eine überschaubare Summe, die ungefähr 12 000 Wurstsemmeln entspricht. Die Juchzer vom Stachus sind jetzt noch deutlicher zu hören. Der Prozess wird im September fortgesetzt. Wer aber jetzt dabei war, wird von nun an jede Imbissbude mit anderen Augen anschauen. Finanzämter sowieso.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false