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Oscar Pistorius wurde 2014 wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Im Dezember 2015 war die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung gegen das Urteil erfolgreich - Pistorius wurde des Mordes schuldig gesprochen.

© Siphiwe Sibeko/AFP

Südafrika: Oscar Pistorius scheitert mit Beschwerde gegen Mordurteil

Im Dezember wurde der Sprinter Oscar Pistorius für den Mord an seiner Freundin Reeva Steenkamp schuldig gesprochen. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Der südafrikanische Sprintstar Oscar Pistorius ist vor der höchsten juristischen Instanz seines Landes mit einer Beschwerde gegen seine Verurteilung wegen Mordes gescheitert. Das Verfassungsgericht habe den Antrag auf Berufung wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg abgewiesen, sagte ein Justizsprecher am Donnerstag. Der zuvor wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Pistorius war im Dezember von einem Berufungsgericht wegen Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilt worden.

Das Strafmaß wurde noch nicht verkündet, dem früheren Spitzensportler drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Pistorius unter Hausarrest

Vorerst darf der 29-Jährige gegen Zahlung einer Kaution im Hausarrest bleiben, in dem er seit Oktober lebt. Der unterschenkelamputierte Sportler hatte Steenkamp im Februar 2013 durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses in Pretoria erschossen. Er beteuerte stets, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten und in Panik geschossen zu haben.

In erster Instanz war Pistorius im Oktober 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein, sie plädierte auf Mord. Das Berufungsgericht kam im Dezember dann zu dem Urteil, dass Pistorius mit "krimineller Absicht" gehandelt habe und damit habe rechnen müssen, jemand hinter der geschlossenen Tür zu töten - unabhängig von der Identität. (AFP)

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