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Ein Betäubter Straßenhund in Brasow, Rumänien.

© dpa

Tierrechte: Rumäniens Verfassungsgericht erlaubt Tötung von Straßenhunden

Straßenhunde haben in Rumänien ein Kind totgebissen. Nun hat das Verfassungsgericht des Landes den Weg für ein Gesetz freigegeben, nach dem die Tiere getötet werden dürfen. Tierschützer protestieren.

In Rumänien ist die massenhafte Tötung von Straßenhunden jetzt gesetzlich erlaubt. Das Verfassungsgericht des Landes wies am Mittwoch eine Klage gegen ein, vom Parlament bereits verabschiedetes, Gesetz ab. Mit der Unterschrift von Staatspräsident Traian Basescu ist das Gesetz nun in Kraft getreten. Das Parlament hatte mit der Neuregelung auf einen tragischen Vorfall reagiert, bei dem ein Vierjähriger nach Angaben der Staatsanwaltschaft von einem Straßenhund totgebissen worden war. Tierschützer aus dem In- und Ausland protestierten gegen diese neue Regelung.

Keine Verpflichtung zum Töten

Das neue Gesetz sieht vor, dass die Kommunen eingefangene Hunde lediglich 14 Tage lang in Tierheimen versorgen müssen und sie anschließend einschläfern lassen können. Eine Verpflichtung zum Töten besteht nicht, die Kommunen dürfen die Hunde weiter versorgen, falls deren Tierheime genug Kapazitäten haben. Es ist auch vorgesehen dass die Hunde nur mit Methoden getötet werden dürfen die die Tiere nicht quälen.

2012 hatte das Gericht noch Beanstandungen

Das neue Gesetz berücksichtige Beanstandungen, die das Verfassungsgericht im Jahr 2012 gegen ein anderes Gesetz zum Umgang mit Straßenhunden formuliert hatte, erklärte der Vorsitzende Verfassungsrichter Augustin Zegrean nach Angaben der rumänischen Nachrichtenagentur Mediafax. Das Gesetz war damals vom Gericht gekippt worden.

Bisher galt, dass die herrenlosen Tiere nur dann eingeschläfert werden dürfen, wenn sie nachweislich unheilbar krank oder aggressiv sind. Allein in Bukarest sollen etwa 65 000 Straßenhunde leben. Jährlich werden Tausende Menschen von den Tieren gebissen.

Die Eltern des toten Kindes sind froh

Die Eltern des totgebissenen Kindes begrüßten das neue Gesetz auf ihrer Facebook-Seite. Gerichtsmediziner und die Staatsanwaltschaft haben keinen Zweifel daran, dass der Hundeangriff den Tod des kleinen Jungen verursacht hat. Nun wollen die Ermittler herausfinden, ob Menschen dafür etwa wegen fahrlässiger Tötung zur Verantwortung gezogen werden können.

Tierschützer protestierten dagegen

Gegen das Gesetz protestierten Medienberichten zufolge circa 150 Tierschützer, darunter auch der ultra-nationalistische rumänische EU-Parlamentarier Corneliu Vadim Tudor. Zahlreiche Tierschutz-Organisationen, darunter der deutsche Tierschutzbund und die in Südosteuropa sehr aktive österreichische Organisation „Vier Pfoten“ verurteilten die neue Regelung scharf. (dpa)

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