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Tierversuche: Mäuse der Armee

Jährlich werden in Deutschland rund 2,6 Millionen Wirbeltiere zu Versuchszwecken genutzt. Auch bei der Bundeswehr gibt es Tierversuche, und um diese ist nun ein Streit entbrannt.

Code 103 steht für Meerschweinchen, 118 für Altweltaffen und 114 für Schafe. Hinter der Nummer 21 verbirgt sich das Töten zu wissenschaftlichen Zwecken. So beschreibt es die Versuchstiermeldeverordnung, die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegeben wird. Jährlich werden in Deutschland rund 2,6 Millionen Wirbeltiere zu Versuchszwecken genutzt. Auch bei der Bundeswehr gibt es Tierversuche, wie Tobias Gamberger, Sprecher des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, bestätigte. Seit 2004 waren es über 3000 Tiere, darunter Mäuse und Affen.

Mit denen wird auch am Institut für Hirnforschung der Uni Bremen experimentiert. Die Bremer Gesundheitsbehörde entzog dem Institut Anfang Oktober die Genehmigung aus ethischen Gründen. Nur durch eine vorläufige Duldung der Sozialbehörde dürfen die Wissenschaftler bis zum 31.Dezember weiterforschen. Die Uni klagte im Eilverfahren. Einen gerichtlichen Beschluss soll es noch dieses Jahr geben.

Bei der Bundeswehr gehen die Versuche im Rahmen der Wehrmedizin weiter, denn hier werden „diagnostische Verfahren entwickelt sowie Forschungsvorhaben insbesondere zur Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Mensch oder Tier“. Die Sprecherin des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, Christiane Baumgartl-Simons, sagte, es sei verwerflich, dass gerade die Bundeswehr die Versuche geheim hielte. Dafür gäbe es keinen Grund. Sie wies darauf hin, dass es schon Ersatz- oder Ergänzungsverfahren für Tierversuche, wie zum Beispiel in-silico- und in-vitro-Verfahren gibt. Das Leiden der Versuchstiere könne so erheblich verringert werden. „Wenn es Alternativverfahren gibt, dann wenden wir die auch an“, betonte der Sprecher des Sanitätsdienstes. Alle Versuche, die für die Bundeswehr durchgeführt würden, hielten sich streng an die Tierschutzrichtlinien und müssten offiziell genehmigt werden, ehe das Verfahren an entsprechende Einrichtungen weitergegeben werde. kat

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