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Die Angeklagten Nicole G. (l) und Clemens F. vor Gericht in Hildesheim.

© AFP

Tochter im Internet angeboten: Vier Jahre Haft für Mutter wegen Zuhälterei

Das Urteil ist bereits rechtskräftig: Vier Jahre Haft erhält eine Frau, weil sie ihre Tochter im Internet angeboten hatte und zudem den Missbrauch durch den Ex-Partner gefördert hatte.

Weil sie eine ihrer Töchter im Internet zum Sex anbot und den Missbrauch ihrer Kinder durch ihren Lebensgefährten förderte, hat das Hildesheimer Landgericht eine 37-jährige Mutter am Mittwoch zu vier Jahren Haft verurteilt. Einem Sprecher des Gerichts zufolge erging das Urteil wegen Zuhälterei und zweifachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der ebenfalls angeklagte 40-jährige Partner der Mutter muss wegen dreifachen schweren sexuellen Missbrauchs fü vier Jahre und zehn Monate in Haft. In dem Prozess ging es um Taten aus den Jahren 2012 und 2013.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Frau eine ihrer damals minderjährigen Töchter über Internetportale gegen Geld zum Sex angeboten hatte. Dabei übernahm sie die Organisation der Termine und behielt das Geld ein. Ihrer Tochter drohte sie für den Fall des Widerstands mit Rauswurf. Die Angeklagte gestand die Vorwürfe während des Verfahrens nach Angaben des Gerichtssprechers. Gleich nach dem Urteil verzichteten sie und die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil gegen sie rechtskräftig. Der Ex-Partner äußerte sich zunächst nicht. Er hatte laut Sprecher auch nicht gestanden.

Der Prozess fand aufgrund des Alters der Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Für das Urteil galt dies jedoch nicht. Beide Angeklagte müssen letztlich drei Monate weniger im Gefängnis verbringen. Das Gericht trug damit im Rahmen der Strafzumessung dem Umstand Rechnung, dass es bis zu Anklage sehr lange gedauert hatte. Strafverschärfend wirkte sich dem Sprecher zufolge aus, dass es sich bei den Opfern um die eigenen Kinder beziehungsweise die Kinder der Lebensgefährtin handelte. (AFP)

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