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Todesraser-Prozess: Angeklagtem droht Abschiebeverfahren

Im neu verhandelten Todesraser-Prozess von Wiesbaden hat der Angeklagte überraschend die von ihm eingelegte Berufung gegen seine dreijährige Haftstrafe zurückgenommen.

Wiesbaden - Die Staatsanwaltschaft hatte dem 22-Jährigen hierzu zuvor dringend geraten. Abhängig vom weiteren Prozessverlauf drohe ihm sonst sogar eine höhere Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft verwies auf einen JVA-Beamten, der vor Gericht aussagen sollte und demzufolge der 22-Jährige die Familie des Opfers beleidigt haben soll.

Der junge Mann war im August 2005 bei einem Autorennen mit einem Freund durch die Wiesbadener Innenstadt an einer Kreuzung mit einem unbeteiligtem Auto zusammengestoßen. Dessen Fahrer starb später, seine Frau und eine weitere Insassin des Autos behielten bleibende gesundheitliche Schäden zurück. Ursprünglich hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte selbst Rechtsmittel gegen das Urteil vom Februar dieses Jahres eingelegt. Nachdem der Angeklagte seine Berufung zurücknahm, ließ auch die Staatsanwaltschaft ihre Rechtsmittel fallen, und der Zeuge wurde nicht mehr vernommen.

Das Gericht gab außerdem dem Antrag des Verteidigers statt und entließ den Angeklagten unter Auflagen aus der Untersuchungshaft. Er ist nun bis zu seinem Haftantritt auf freiem Fuß. Wegen seiner Vorstrafen und der dreijährigen Haftstrafe in diesem Verfahren droht dem in Deutschland geborenen Türken jetzt jedoch ein Abschiebeverfahren. (tso/ddp)

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