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Toni Musulin: Volksfreund Nummer 1

Toni, der Geldräuber, wird von seinen Fans verehrt. Nun hat sich der Geldtransportfahrer von Lyon, der Anfang November mit 11,6 Millionen Euro geflüchtet war, der Polizei gestellt.

Seine Fans halten zu ihm. „Toni, du bist der Größte!“ – im Internet haben sie ihn zum „Öffentlichen Freund Nummer eins“ erklärt, zum „Robin Hood unserer Zeit“. Dass er nur elf Tage nach seinem spektakulären Coup aufgab, hat seine Anhänger zwar enttäuscht: „Bist Du verrückt?“, fragt einer. Doch die meisten ermuntern ihn: „Halt die Ohren steif.“ Dazu scheint Toni Musulin, der am gestrigen Mittwoch einem Lyoner Untersuchungsrichter vorgeführt wurde, allem Anschein nach entschlossen zu sein. Denn der 39-Jährige hüllt sich in Schweigen. „Er verweigert auf alle Fragen die Antwort“, berichtete die Staatsanwaltschaft. Lediglich die ohnehin bekannten Tatsachen räume er ein. Dass er am 5. November mit seinem Geldtransporter und 11,6 Millionen Euro auf und davon sei, dass einige Tage später davon 9,1 Millionen in einer von ihm gemieteten Garage gefunden wurden und dass er sich am Montag dieser Woche in Monaco der Polizei gestellt hat. Das ist alles. Wohin er sich mit seinem Fluchtfahrzeug, einem gemieteten Motorrad, in der Zwischenzeit begab, wo die restlichen 2,5 Millionen Euro geblieben sind und ob er allein oder mit Komplizen gehandelt hat, darüber hat Musulin bisher kein Wort gesagt.

Musulin, Inhaber eines französischen Passes, stammt aus Serbien. Dorthin war er im Mai dieses Jahres mit einem Ferrari gefahren und von dort reiste er per Bus zurück. Das Fahrzeug, das er bei einem Monatsgehalt von netto 1700 Euro bei einer Auktion erworben haben will, meldete er nach seiner Rückkehr der Versicherung als gestohlen.

Die Justiz arbeitet gegen die Uhr. Denn allzu lange kann sie Musulin nicht einsperren. Auf Diebstahl – darum handelt es sich bei der ohne Waffengewalt begangenen Tat – stehen maximal drei Jahre Haft. Dazu muss die U-Haft laut Gesetz im Verhältnis stehen. Ob Musulin das Versteck seiner Beute preisgibt, bleibt abzuwarten. Da er vor der Tat seinen ganzen Besitz aufgelöst und alle Konten geräumt hat, wäre bei ihm auch dann nichts zu holen, wenn er zu einer hohen Schadenersatzleistung verurteilt würde. Nach Verbüßung seiner Strafe könnte er so Frankreich ungehindert verlassen. Und irgendwo auf der Welt in Ruhe das Geld verprassen.

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