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TV-Kobolt: Darf Pumuckl lieben?

Die Frage, ob der Kobold Pumuckl eine Freundin haben oder gar heiraten darf, beschäftigt das Landgericht München I. Pumuckl-Erfinderin Ellis Kaut hat die Zeichnerin Barbara von Johnson verklagt.

München - Die Zeichnerin Barbara von Johnson unterstützt einen Kindermalwettbewerb, bei dem eine zeichnerische Darstellung einer Freundin des Pumuckl gesucht wird, wie das Gericht mitteilte. Dem Gewinner winkt die Teilnahme an einer "Hochzeit" des Pumuckl.

Das will Kaut aber nicht erlauben und hat eine einstweilige Verfügung beantragt. Am 26. April wird das Landgericht München darüber entscheiden. "Der Pumuckl ist und bleibt ein Nachfahre der Klabauter, also ein Geistwesen. Grundsätzlich haben Geistwesen kein ausgeprägtes Geschlecht", begründete die Autorin ihre Zivilklage. Eine Heirat vom Pumuckl widerspreche seinem literarischen Charakter.

Johnson hingegen betont, als Urheberin der grafischen Figur des Pumuckl stehe ihr das Recht zu, sich mit der Figur auseinanderzusetzen. Als ausgebildete Kunsttherapeutin wisse sie, "wie wichtig es für die psychische Entwicklung und Heilung eines Menschen ist, sein ganzheitliches Selbst zu finden", argumentiert ihr Anwalt. Beim Bildermalen mit Kindern sei es Johnson "ein besonderes Anliegen, sie mit ihrem inneren, unbekannten Wesen in Kontakt zu bringen". (tso/ddp)

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