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U-Bahn-Schläger: Münchens Oberbürgermeister gegen härtere Strafen

Nach der brutalen U-Bahn-Attacke auf einen Rentner in München: Oberbürgermeister Christian Ude weist den Ruf der CSU nach höheren Strafen zurück.

"Ich finde es ärgerlich, dass CSU-Politiker immer nach Straftaten sofort dem Gericht vorgreifen und schon wissen, welche ausländerrechtlichen Konsequenzen zu ziehen sind", sagte Ude dem Bayerischen Rundfunk. Der SPD-Politiker kritisierte, dass "vor jeder rechtlichen Klärung Schnellschüsse in die Welt gesetzt" würden. Er reagierte damit auf Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der eine Anhebung der Höchststrafe für solche Gewaltverbrechen von zehn auf 15 Jahre und die Ausweisung eines der beiden Täter gefordert hatte.

Ude sagte weiter, Staatsanwaltschaft und Polizei hätten mit ihrem Vorgehen "Entschlossenheit gezeigt, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen". Dass die Tat als Mordversuch gewertet werde, zeige, dass die Justiz keine Ratschläge benötige. Gleichzeitig mache er sich aber dafür stark, die Tat nicht nach Jugendstrafrecht einzuordnen. "Ich würde bei Tätern dieser Art die Anwendung von Jugendstrafrecht für unangemessen halten. Sie haben sich mit einer Verantwortung beladen, der sie gerecht werden müssen." Das Opfer ist nach Udes Informationen inzwischen wieder zu Hause, auch wenn dies nicht "dem ärztlichen Rat" entsprochen habe.

Gegen die beiden mutmaßlichen Täter war am Montag Haftbefehl wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erlassen worden. Sie hatten am vergangenen Donnerstag den 76-jährigen Rentner brutal zusammengeschlagen. Das Opfer erlitt einen mehrfachen Schädelbruch. Der Mann hatte zwei rauchende Männer zuvor in der U-Bahn gebeten, ihre Zigaretten auszumachen. Anschließend wurde er im Zwischengeschoss einer U-Bahnstation hinterrücks von zwei jungen Männern angegriffen, zu Boden geschlagen und getreten. Die Tat wurde von einer Überwachungskamera gefilmt. Einer der Verdächtigen ist ein 20-jähriger Türke, der andere ein 17-jähriger Grieche. Sie haben die Tat gestanden und sitzen in Untersuchungshaft. (mist/AFP/dpa)

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