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Panorama: Uhren im Gefängnis: Nicht nur Billiguhren in der Zelle

Seinen Wunsch, sich eine 100-Mark-Armbanduhr zu kaufen, hat ein in Bayern einsitzender Strafgefangener über das Landgericht Augsburg und das Oberlandesgericht München bis vors Bundesverfassungsgericht getragen - und dort schließlich Recht bekommen. Die Anstalt wollte ihm für seine defekte Uhr lediglich eine Ersatzuhr im Wert von 40 Mark zubilligen, obwohl jeder Verurteilte beim Einzug ins Gefängnis sogar eine Uhr für bis zu 300 Mark am Handgelenk tragen darf.

Seinen Wunsch, sich eine 100-Mark-Armbanduhr zu kaufen, hat ein in Bayern einsitzender Strafgefangener über das Landgericht Augsburg und das Oberlandesgericht München bis vors Bundesverfassungsgericht getragen - und dort schließlich Recht bekommen. Die Anstalt wollte ihm für seine defekte Uhr lediglich eine Ersatzuhr im Wert von 40 Mark zubilligen, obwohl jeder Verurteilte beim Einzug ins Gefängnis sogar eine Uhr für bis zu 300 Mark am Handgelenk tragen darf. Mit dem Angebot billiger Ersatzuhren wollte die Anstaltsleitung verhindern, dass mit teureren Stücken ein illegaler Tauschhandel betrieben wird.

Dagegen hatten die Karlsruher Richter nichts einzuwenden. Wenn aber, so heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss, bei Haftantritt eine teure Uhr erlaubt ist, dann könne man diese Wertgrenze später nicht herabsetzen. Ganz gewonnen hat der Häftling dennoch nicht. Er darf nicht beim Händler seiner Wahl kaufen, sondern muss sie über das Gefängns beziehen. Diese Teilniederlage kostet ihn zudem Geld: Die Hälfte seiner Gerichts- und Anwaltskosten in dem Rechtsstreit um 60 Mark Differenz muss er nun selber tragen.

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