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Althaus reha

© dpa

Unfall: Althaus wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Die österreichische Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus erhoben: Eine Frau war bei einem Zusammenprall mit dem Politiker auf einer Skipiste tödlich verletzt worden. Althaus droht eine einjährige Haftstrafe.

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) ist zwei Monate nach seinem schweren Skiunfall in Österreich wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Das teilte die zuständige Staatsanwaltschaft Leoben in der Steiermark am Montag mit. Der 50- Jährige war am Neujahrstag auf einer Piste in der Steiermark mit einer 41 Jahre alten Frau zusammengeprallt, die dabei tödliche Verletzungen erlitt. Ein Verhandlungstermin steht nach Angaben einer Justizsprecherin in Österreich noch nicht fest.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Abend hat Althaus, der wegen seiner schweren Kopfverletzung keine Erinnerung an den Unfallhergang habe, "die Verantwortung für sein Handeln" übernommen. Zunächst hatte es am Nachmittag in einer Stellungnahme aus Leoben geheißen, Althaus sei bereit, "die Verantwortung für den Tod Beata Christandls zu übernehmen". Nach Angaben des Leitenden Staatsanwalts in Leoben, Walter Plöbst, sind die unterschiedlichen Formulierungen durch eine spätere Bearbeitung seiner Behörde zu erklären. "Im Grunde sagen beide Versionen dasselbe", sagte Plöbst. Letztlich sei Althaus' Handeln die Ursache für den Tod der 41-jährigen Christandl gewesen.

Kein Schuldeingeständnis, sondern eine moralische Bewertung

Nach Ansicht von Juristen handelt es sich ohnehin nicht um ein Schuldeingeständnis des Ministerpräsidenten, sondern um eine moralische Bewertung. Der Strafantrag aus Leoben ging an das zuständige Gericht in Irdning. Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung liegt in Österreich bei einem Jahr Gefängnis. Der CDU-Sprecher in Erfurt sagte: "Wir hoffen auf ein schnelles Verfahren." Die Thüringer Staatskanzlei wollte sich mit Hinweis auf ein laufendes Verfahren nicht äußern.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat Althaus, der derzeit in einer Reha-Klinik am Bodensee behandelt wird, auf sein Recht verzichtet, sich zu dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung vernehmen zu lassen. Er habe stattdessen eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Darin habe er erklärt, keine sachdienlichen Angaben machen zu können, "jedoch die Ergebnisse der Sachverständigengutachten zur Kenntnis zu nehmen und die Verantwortung für den Tod Beata Christandls zu übernehmen", hieß es in der zunächst veröffentlichten Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Ärzte: Althaus bis zum Frühsommer wieder gesund

Laut Gutachten war Althaus an einer Pistenkreuzung gegen die Fahrtrichtung in die Strecke eingebogen, auf der die Frau unterwegs war. Nach einer Fahrtstrecke von 12 bis 14 Metern war er mit der talwärts fahrenden 41-Jährigen zusammengeprallt.

In den vergangenen Wochen hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass den Politiker nach Stand der Ermittlungen keine strafverschärfend schwere Schuld an dem Zusammenprall treffe. Der Anwalt von Althaus hatte geäußert, dass er im Fall einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung mit einem längeren Verfahren rechnet.

Die Ärzte des CDU-Politikers, der ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt, gehen davon aus, dass Althaus bis zum Frühsommer wieder gesund ist und vor der Landtagswahl in die Politik zurückkehren kann. Für die CDU geht es darum, in Thüringen ihre absolute Mehrheit zu verteidigen. Keinesfalls soll Althaus laut Ärzte-Prognose vor Ostern politisch aktiv werden können. (sba/dpa)

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