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© dpa

Unfall: Im Kirchendach geparkt: Strafbefehl

Nach knapp drei Monaten ist nun Strafbefehl gegen einen Fahrer in Sachsen beantragt worden, der in Sachsen mit seinem PKW versehentlich in ein Kirchendach gerast war. Der 24-Jährige soll zum Unfallzeitpunkt fahruntüchtig gewesen sein.

Gegen den Fahrer des "Kirchenflug"-Pkw ist ein Strafbefehl beantragt worden. Dem Fahrer wird vorgeworfen, angetrunken und "mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit" unterwegs gewesen zu sein, wie die Staatsanwaltschaft Zwickau am Freitag mitteilte. Der 24-Jährige war der Ende Januar bei einem spektakulären Unfall im Dach der Stadtkirche im sächsischen Limbach-Oberfrohna gelandet.

Zum Unfallzeitpunkt sei er fahruntüchtig gewesen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist der Straftatbestand der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllt. Ihm drohten eine Geldstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Der 24-Jährige war am 25. Januar gegen 23 Uhr von der Straße abgekommen, über eine Böschung gerast und mehr als 35 Meter durch die Luft geflogen. Der Wagen krachte in den mehr als sechs Meter hohen Dachstuhl der Stadtkirche. Der Fahrer wurde schwer verletzt, es entstand Sachschaden in Höhe von mindestens 60.000 Euro. Der Mann soll einem Gutachten zufolge mit 139 Stundenkilometern in Limbach-Oberfrohna unterwegs gewesen sein. Zudem habe er den falschen Fahrstreifen benutzt und 0,45 Promille Alkohol im Blut gehabt. (jg/ddp)

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