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Panorama: Unterhaltspflicht: Berliner Sonderweg

Wie gestern gemeldet wurde, erhalten unterhaltsberechtigte Kinder ab dem 1. Juli mehr Geld.

Wie gestern gemeldet wurde, erhalten unterhaltsberechtigte Kinder ab dem 1. Juli mehr Geld. Bundesweit geregelt sind die neuen Sätze, gestaffelt nach Alter des Kindes und Einkommen des Vaters, in der "Düsseldorfer Tabelle". Ergänzend dazu gilt in Berlin und den ostdeutschen Bundesländern die "Berliner Vortabelle". Davon ausgehend, dass dort die Löhne niedriger sind, führt die Berliner Tabelle zwei zusätzliche Einkommensstufen ein. Die Düsseldorfer Tabelle regelt, dass generell Väter mit einem Einkommen bis 2550 Mark für ein Kind im Alter bis fünf Jahren 366 Mark Unterhalt zahlen. Die Berliner sieht vor, dass Väter mit einem Einkommen bis 1950 Mark für ein Kind im gleichen Alter 340 Mark, mit einem Einkommen zwischen 1950-2550 Mark 353 Mark zahlen. Entsprechende Unterschiede gelten für die anderen Altersklassen.

clk

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