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Lea-Sophie

© ddp

Untersuchungsbericht: "Eklatante Versäumnisse" im Fall Lea-Sophie

Der Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie in Schwerin hätte womöglich verhindert werden können. Der Untersuchungsbericht der Schweriner Stadtverwaltung wirft dem Jugendamt "fatale" Fehler vor.

Der Bericht zum Hungertod der kleinen Lea-Sophie lässt nach den Worten von Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU) "eklatante Versäumnisse und organisatorische Mängel" erkennen. Der Bericht, der eine lückenlose Aufzählung der Ereignisse enthalte, sei am Freitag dem zuständigen Ausschuss der Stadtvertretung übersandt worden. Die Stadtverwaltung hatte ihre interne Untersuchung des Falls am Donnerstag abgeschlossen. In einer ersten Einschätzung sagte Claussen, das Jugendamt hätte sich zwingend ein eigenes Bild vom Zustand der Fünfjährigen machen müssen.

Spätestens beim zweiten Gespräch mit dem Großvater mütterlicherseits hätten genügend Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorgelegen. Die Mitarbeiter hätten die Gespräche aber als "Beratungsgespräche" eingeordnet, sagte Claussen laut Pressemitteilung. "Hätte der Großvater seine Sorge als anonymer Anrufer kundgetan, so hätte sich das Jugendamt sofort um Lea-Sophie gekümmert. Deshalb war es fatal, dem Großvater die Einschätzung zu überlassen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht", kritisierte der Oberbürgermeister. Kaum ein Vater werde eingestehen, dass die eigene Tochter ihr Kind sträflich vernachlässigt.

Hamburgs Elternakte als Vorbild

Für das Jugendamt wurden Claussen zufolge neue Regeln aufgestellt. Die Mitarbeiter seien ständig zu qualifizieren, die Organisation des Amtes müsse den qualifizierten Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdung sichern. Zu prüfen sei die Bündelung aller Informationen zu einer Familie in einer sogenannten Elternakte, wie sie in Hamburg eingeführt wurde.

In den nächsten Tagen sollen sich laut Claussen zwei weitere externe Gutachter in Berlin und Neubrandenburg zu dem Bericht äußern. Claussen will die Einschätzungen dieser Fachleute in seine abschließende Bewertung einbeziehen und gegebenenfalls weitere organisatorische und personelle Entscheidungen treffen. Über die Abberufung von Sozialdezernent Hermann Junghans (CDU) soll auf der nächsten Stadtvertretersitzung am 25. Februar entschieden werden. (küs/dpa)

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