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Untersuchungshaft: Nadja Benaissa darf nach Hause

Die No-Angels-Sängerin kommt unter Auflagen frei. Hessische Grüne kritisieren die Staatsanwaltschaft.

Für Nadja Benaissa ist es ein vorgezogenes Geschenk: Die Sängerin kann ihren 27. Geburtstag am kommenden Sonntag in Freiheit feiern. Nach zehn Tagen in Untersuchungshaft ist das Mitglied der Band No Angels am Dienstag in Frankfurt am Main entlassen worden.

Der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Darmstadt habe dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Haftverschonung zugestimmt und die 26-Jährige vom Vollzug der U-Haft „unter bestimmten Auflagen verschont“, teilte der Vizepräsident des Amtsgerichts, Albrecht Simon, mit. Um welche Auflagen es sich handelt und wo Benaissa sich nun aufhält, wollte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Ger Neuber, auf Anfrage nicht mitteilen. Der Haftbefehl gegen die Sängerin bleibt jedoch bestehen.

Benaissa war am 11. April wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung festgenommen worden. Ihr wird vorgeworfen, in den Jahren 2004 und 2006 ungeschützten Sex mit insgesamt drei Personen gehabt zu haben, ohne diese über ihre HIV-Infektion zu informieren. Mindestens einen Partner soll sie angesteckt haben.

Die Grünen im Hessischen Landtag verlangen nun Aufklärung über die Umstände der Inhaftierung der Sängerin und über die Öffentlichkeitsarbeit der Darmstädter Staatsanwaltschaft. Dem neuen Justizminister Jörg Uwe-Hahn (FDP) werfen sie vor, die Rechte der Beschuldigten nicht geschützt zu haben.

Der grüne Justizexperte Andreas Jürgens nannte es gegenüber dem Hessischen Rundfunk „skandalös“, dass die Verhaftung der Sängerin in der Öffentlichkeit stattgefunden habe und die Medien durch die Staatsanwaltschaft über ihre HIV-Infektion informiert worden seien. Mittlerweile seien „ohne Rücksichtnahme auf die Interessen der Beschuldigten sämtliche, darunter sehr intime Einzelheiten des Ermittlungsverfahrens in der Presse nachzulesen“.

Es sei ebenfalls ein Skandal, dass Justizminister Jörg-Uwe Hahn dazu immer noch schweige und nichts unternommen habe, „um dem Treiben Einhalt zu gebieten“. Jürgens verwies darauf, dass das Justizministerium den Staatsanwaltschaften Weisungen erteilen kann. Hahn sei „nahezu verpflichtet, hier mäßigend einzugreifen“, sagte Jürgens. Mit einem Berichtsantrag verlangen die Grünen vom Justizminister Aufklärung im zuständigen Rechtsausschuss des Landtags.

Die Sprecherin Hahns bestätigte dem Hessischen Rundfunk, dass der Justizminister über die Inhaftierung der Sängerin bereits über die Ostertage informiert gewesen sei. In der Frage der Öffentlichkeitsarbeit sei die Staatsanwaltschaft jedoch „frei in ihren Entscheidungen“.

Wann der Prozess gegen Nadja Benaissa startet, ist unklar. „Wir hoffen jetzt auf Ruhe, damit die Arbeit zügig beginnen kann“, erklärte Sprecher Ger Neuber.

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