zum Hauptinhalt
christiansen

© dpa

Urteil: BGH verbietet Abdruck von Christiansen-Fotos

Die Fernsehmoderatorin Sabine Christiansen hat sich mit einer Klage gegen den Abdruck privater Fotos mit ihrem jetzigen Ehemann Norbert Medus durchgesetzt. Laut Bundesgerichtshof war die Veröffentlichung der in Paris aufgenommenen Bilder rechtswidrig.

Die Zeitschrift "das neue" hatte Aufnahmen des Liebespaars im April 2006 auf der Titelseite und im Innenteil des Blatts gezeigt, versehen mit Textzeilen wie "So verliebt in Paris" und "Wetten, dass sie diesen Mann bald heiratet?". Es handle sich um "erkennbar private Situationen", in denen auch Prominente vor Pressefotos geschützt seien, heißt es in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Damit bestätigte das Karlsruher Gericht ein Urteil des Kammergerichts Berlin vom Februar 2008.

An dem Verbot ändere auch die Tatsache nichts, dass Christiansen sich selbst öffentlich zu der Beziehung geäußert habe. Die Selbstdarstellung Prominenter allein gebe der Presse in der Regel kein Recht zur Veröffentlichung solcher Fotos. Ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit an Einzelheiten aus der Beziehung verneinte der BGH: "Private Lebensvorgänge sind auch dann Teil der geschützten Privatsphäre, wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden und wenn die Abgebildeten einer breiten Öffentlichkeit bekannt sind", heißt es in dem Urteil.

Das Kammergericht hatte sein Urteil damit begründet, dass es sich offenbar um Paparazzi-Fotos handle, die nur durch eine ständige Beobachtung Christiansens entstanden sein könnten. Der BGH mahnte, das Persönlichkeitsrecht Prominenter wäre erheblich eingeschränkt, wenn sie sich in der Öffentlichkeit nicht mehr unbefangen bewegen könnten, weil sie ständig mit Fotografen rechnen müssten. Christiansen und der französische Unternehmer Medus sind seit Anfang 2006 ein Paar - wozu sie sich im April 2006 auch öffentlich bekannt hatten. Vergangenes Jahr haben sie in Paris geheiratet. (sg/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false