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Caroline von Monaco

© ddp

Urteil: Carolines Urlaubsfotos dürfen gezeigt werden

Die Unterhaltungspresse kann im Streit um Zeitschriftenfotos von Prinzessin Caroline einen Teilerfolg verbuchen. Fotos von ihr und und ihrem Gatten Ernst August im Urlaub dürfen gedruckt werden.

Das Bundesverfassungsgericht gab einer Beschwerde der Zeitschrift "7 Tage" gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) statt. Der BGH hatte dem Blatt den Abdruck von Bildern aus dem Urlaub der Monegassenprinzessin und ihres Ehemanns Ernst August von Hannover untersagt. In dem dazugehörenden Bericht ging es um die Vermietung einer Ferienvilla des Ehepaars in Kenia.

Nach der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung der Verfassungsrichter schützt die Pressefreiheit grundsätzlich auch unterhaltende Beiträge über das Privatleben Prominenter. Dazu gehörten nicht nur "skandalöse, sittlich oder rechtlich zu beanstandende Verhaltensweisen", sondern auch "die Normalität des Alltagslebens". Voraussetzung sei allerdings, dass die Berichte der "Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse" dienten. Nun muss der BGH erneut entscheiden.

Im Streit um weitere, in "Frau im Spiegel" erschienene Fotos bestätigte das Verfassungsgericht die BGH-Urteile vom März 2007. Dabei ging es um Caroline-Fotos aus dem Skiurlaub in St. Moritz, die der BGH nur in einem Fall gebilligt hatte. (kj/dpa)

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