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Urteil: Fahrlässige Tötung eines Kindes: Bewährungsstrafe

Der Freund der Mutter eines vierjährigen Jungen ist zu fast zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der Junge starb an inneren Verletzungen. Das Gericht hatte keinen Hinweis auf Misshandlungen gesehen.

Im Prozess um den Tod eines vierjährigen Jungen hat das Landgericht Mainz den angeklagten Freund der Mutter wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie fahrlässiger Tötung durch Unterlassung zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht habe "keine Hinweise auf Misshandlungen" feststellen können, sagte der Richter am Dienstag. Das Kind war im April an inneren Verletzungen gestorben, nachdem es von dem Mann beaufsichtigt worden war.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich das Kind die tödlichen Bauchverletzungen beim Spielen mit dem Angeklagten zuzog. Es folgte damit der Darstellung des Angeklagten, wonach er den Jungen hochgeworfen und versehentlich mit dem Knie aufgefangen habe.

Gericht: Mann wollte das Kind nicht töten

Das Urteil blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und Mord durch Unterlassen gefordert hatte. In der Anklageschrift war dem Mann vorgeworfen worden, das Kind misshandelt zu haben.

Der Richter betonte: "Wir konnten nicht feststellen, dass er den Tod des Kindes wollte." Der Unfall beim Hochwerfen sei eine fahrlässige Körperverletzung gewesen. Da er dem anschließend von der Mutter alarmierten Notarzt nicht von dem Unfall berichtet habe, habe er sich zudem der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht. (nal/ddp)

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