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Urteil für Autofahrer: Daimler zahlt Schadenersatz für Spritfresser

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat Daimler dazu verurteilt, einem Autokäufer Schadenersatz zu zahlen, weil der angegebene Spritverbrauch nicht zutreffend war.

Ein Rechtsspruch für Autofahrer - aber keine wirklich neue Rechtslage: Die Angaben der Autohersteller zum Spritverbrauch von Neuwagen müssen stimmen, zumindest in etwa. Und sind sie nicht korrekt, und das Auto schluckt deutlich mehr, kann der Hersteller zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden. Das ist das Ergebnis eines Verfahrens zwischen einem Autofahrer und der Daimler-Benz AG, das am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart endete.

Soweit so gut: Doch letztlich ist diese Entscheidung nicht so einfach auf jeden Fall zu übertragen. Nach ADAC-Angaben wird es keine massenhaften Ansprüche auf Schadenersatz geben. Jedes einzelne Fahrzeug müsse beim Verdacht auf zu hohen Verbrauch eigens geprüft werden, sagte die ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner in München. „Wer einen Mehrverbrauch an seinem Fahrzeug feststellt, muss diesen Mehrverbrauch unter Laborbedingungen testen lassen und dieses Ergebnis wird dann mit den Angaben des Herstellers verglichen“, sagte Schattenkirchner. „Es ist an sich keine neue Rechtslage.“

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte mit dem Abschluss des Verfahrens ein Urteil des Landgerichts bestätigt, das die Daimler AG zur Zahlung von Schadenersatz an den Käufer eines „Spritfressers“ verurteilt hatte. (Az.: 7 U 132/07). Daimler hatte die Berufung zurückgezogen und sich bereiterklärt, dem Autofahrer eine Minderung des Kaufpreises (62 000 Euro) von 2500 Euro zu zahlen. Zahlen muss der Autobauer jetzt auch ein privates Gutachten und die Rechtsberatung des Klägers in Höhe von weiteren 2400 Euro.

Daimler bezeichnete die „Spritfresser“-Entscheidung als individuellen Fall. In einer Stellungnahme hieß es, der Konzern habe sich nach Prüfung des Vorgangs und der Beurteilung der Beanstandung in diesem individuellen Fall dazu entschlossen, den Anspruch im Sinne des Kunden anzuerkennen. „Diese Entscheidung haben wir unabhängig von der Messung des Mehrverbrauchs getroffen“, erklärte eine Daimler- Sprecherin. Der Kläger fährt seit Mai 2005 einen damals fabrikneuen Kombi der E-Klasse. Beim Verkauf wurde der nach EU-Richtlinien ermittelte Spritverbrauch mit 10,2 Liter Diesel in der Stadt und 7,6 Liter außerhalb angegeben. Doch der tatsächliche Verbrauch trieb den Autofahrer auf die Palme: Er ermittelte einen Mehrverbrauch von 15 Prozent. Ein Gutachter stellte später im Auftrag des Gerichts fest, dass der Wagen 9,1 Prozent mehr Sprit verbraucht als vom Hersteller angegeben.

Daimler argumentierte stets, jeder fahre seinen eigenen Stil, deshalb sei auch der Verbrauch unterschiedlich. Auch Witterung, Straßenbelag und Klimaanlegen könnten den tatsächlichen Verbrauch beeinflussen. Wie hoch der eigentliche Schadenersatz, den Daimler zahlen muss, letztlich ist, steht noch nicht fest. In erster Instanz hatte das Landgericht Stuttgart dem Kläger für die bis dahin gefahrenen 53 000 Kilometer einen Schadenersatz von 436 Euro zugesprochen. Die tatsächliche Höhe soll später auf die Kilometerleistung hochgerechnet werden, die der Kläger am Ende mit dem Auto gefahren sein wird. Er möchte seinen „Spritfresser“ schon bald abgeben. (dpa)

Roland Böhm[dpa]

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