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Urteil: Geld aus Parkuhren eingesteckt: Vier Jahre Haft

Ein Beamter der Stadt Aachen ist wegen schwerer Untreue zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der 39-Jährige hatte jahrelang Münzgeld aus Parkuhren eingesteckt und damit fast eine Million Euro abgezweigt.

Aachen - Ein Beamter der Stadt Aachen, der fast eine Million Euro Münzgeld aus Parkuhren in die eigene Tasche gewirtschaftet hat, ist am Dienstag zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der 39-Jährige hatte das angelieferte Geld gezählt und Teilbeträge säckchenweise weggeschleppt, stellten die Aachener Richter fest. Die Versuchung sei wegen fehlender Kontrollen groß gewesen. Der Mann wurde vom Landgericht wegen besonders schwerer Untreue verurteilt.

«Das Verfahren war sicher ein Plädoyer dafür, dass Vertrauen gut und Kontrolle besser ist», sagte der Vorsitzende Richter Heinz-Dieter Carduck in der Urteilsbegründung. Der Beamte habe in dreieinhalb Jahren mindestens 950.000 Euro beiseite geschafft. Der sportlich gekleidete Mann auf der Anklagebank senkte beim Strafmaß nur kurz seinen Blick, die Urteilsbegründung nahm er aufrecht sitzend und zum Richter gewandt entgegen.

16 Jahre lang habe der Beamte das Münzgeld aus den Parkuhren gezählt. Das Vier-Augen-Prinzip wurde nach Beschreibung des Richters eher nachlässig gehandhabt. Zum Zählen wurde das Münzgeld in Eimer gekippt, von dort in eine Zigarrenkiste, dann in die Münzzählmaschine. Die Geldsäckchen mit den abgezählten Beträgen, die nicht mehr in die Kiste für den Geldtransport passten, seien im Tresorvorraum zwischengelagert worden. Diese Summen seien nirgendwo registriert worden.

Der Beamte, der nach der Insolvenz seines Sportstudios in finanziellen Schwierigkeiten steckte, habe unkontrollierten Zugang zu dem Raum gehabt. Er habe unbeobachtet zwischengelagerte Geldsäckchen in den Rucksack gepackt und sie nach Feierabend mitgenommen. Die Sache flog auf, als die Zählung an ein Bankinstitut übertragen wurde und plötzlich sehr viel mehr Einnahmen aus den Parkuhren verbucht wurden.

Der Angeklagte hatte die Tat im Grundsatz gestanden, war aber von 650.000 Euro ausgegangen. Nach Schätzungen der Stadt fehlten aber 1,3 Millionen Euro. Der verurteilte Beamte kann in Revision gehen. Bei Wirksamkeit des Urteils verliert er seinen Beamtenstatus. (tso/dpa)

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