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Urteil: Haftstrafe für Messerangriff auf Rabbiner

Für die Attacke auf einen Rabbiner muss ein 23-Jähriger für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Angeklagte hatte dem jüdischen Geistlichen im vergangenen September in Frankfurt am Main auf offener Straße ein Messer in den Bauch gerammt.

Das Frankfurter Landgericht verurteilte den 23-Jährigen Deutsch-Afghanen wegen schwerer Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft. Vor Prozessbeginn hatte der Mann die Tat gestanden. Die Staatsanwaltschaft wollte ihm ursprünglich versuchten Totschlag nachweisen, ließ den Vorwurf nach der Beweisaufnahme aber fallen. Wegen schwerer Körperverletzung hatte die Anklage vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung drei Jahre.

Der 42-jährige Rabbiner Zalman Gurevitch war im Verfahren Nebenkläger. Sein Anwalt sah den versuchten Totschlag weiterhin als erwiesen an und wollte eine Verurteilung zu fünf Jahren und acht Monaten Gefängnis erreichen. Während des Verfahrens hatte ein unbeteiligter Augenzeuge den wegen Gewaltdelikten vorbestraften Angeklagten zum Teil entlastet. Dem Messerstich des 23-Jährigen sei eine körperliche Auseinandersetzung vorausgegangen, die der Rabbiner begonnen habe, sagte der Zeuge.

Den genauen Tathergang konnte das Gericht nicht zweifelsfrei klären. Zwei wichtige Zeugen, in deren Begleitung der Rabbiner unterwegs war, erschienen trotz dringender Ladung nicht vor Gericht. Die Frau und der Mann, beide ebenfalls jüdischen Glaubens, leben im Ausland und begründeten ihr Fernbleiben mit Angst um ihre Sicherheit. Der Vorsitzende Richter Klaus Drescher bezeichnete im Verfahren die Furcht als "unbegründet". (küs/ddp)

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