zum Hauptinhalt
Sprachlos machte der Fall, fassungslos das Verhalten: Vor knapp einem Jahr liegt ein hilfloser Mann im Vorraum einer Essener Bankfiliale.

© Polizei Essen/Polizei Essen/dpa

Update

Urteil in Essen: Sterbenden Mann liegengelassen - Geldstrafe

Bankkunden ignorierten einen sterbenden Mann in einer Filiale. Vor Gericht forderten sie Freispruch, müssen aber eine Strafe zahlen.

Sie hatten einen zusammengebrochenen 83-Jährigen im Vorraum einer Bank ignoriert: Wegen unterlassener Hilfeleistung sind in Essen zwei Männer und eine Frau zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Rentner sei ihnen einfach gleichgültig gewesen, sagte Amtsrichter Karl-Peter Wittenberg am Montag bei der Urteilsbegründung. Die drei Bankkunden hätten billigend in Kauf genommen, dass da jemand liege, der Hilfe benötige. „Keiner wollte Hilfe leisten.“ In dem Prozess vor dem Amtsgericht Essen-Borbeck hatten die Verteidiger der 39 Jahre alten Frau sowie der 55 und 61 Jahre alten Männer Freisprüche gefordert. Alle drei sagten aus, den mitten im Raum liegenden 83-Jährigen für einen schlafenden Obdachlosen gehalten zu haben. Sie bedauerten ihr Verhalten.

„Es tut mir wirklich sehr, sehr leid“, sagte der 61-Jährige. Ein Polizeibeamter, der mit einer Kollegin zu der Bank gerufen worden war, schilderte am Montag: „Für uns war klar, dass es sich nicht um einen Obdachlosen handelt.“ Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro (90 Tagessätze). Der 61-Jährige muss 2800 Euro zahlen, der 55-Jährige 2400 Euro (je 80 Tagessätze). Zwei Anwälte kündigten nach dem Prozess Berufung an. Überwachungskameras hatten den Vorfall am 3. Oktober vergangenen Jahres dokumentiert.

„Ich gehe einfach nur rein, mache meine Erledigungen und gehe wieder.“

Auf den Videos ist zu sehen, dass sich insgesamt vier Bankkunden nicht um den zuvor schwer gestürzten Mann kümmerten. Erst ein fünfter rief die Polizei. Der Rentner kam nicht mehr zu Bewusstsein und starb eine Woche später im Krankenhaus. Ein Rechtsmediziner sagte in dem Prozess als Gutachter, dass ein schnelleres Eingreifen eines Notarztes nicht zwingend zum Überleben des Mannes beigetragen hätte. Die Angeklagte sagte, sie sei schon öfter von Obdachlosen belästigt worden. Ihr Verhalten beschrieb sie so: „Ich gehe einfach nur rein, mache meine Erledigungen und gehe wieder.“

Der 61-Jährige betonte, er habe früher schon einmal jemanden angesprochen und sei dann beschimpft worden. Der 83-Jährige war aus medizinisch ungeklärten Gründen innerhalb weniger Minuten drei Mal umgekippt und mit dem Kopf aufgeschlagen. Dabei erlitt er ein Schädel-Hirn-Trauma, das nach Angaben des Rechtsmediziners am Ende zu seinem Tod führte. Als die Polizei eintraf, konnte der Mann noch seinen Namen nennen. Am Montag standen drei der vier beschuldigten Bankkunden vor Gericht. Das Verfahren gegen den vierten Angeklagten wurde wegen dessen Gesundheitszustandes abgetrennt. (dpa)

Zur Startseite