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Unbezahlte Arbeit im Supermarkt. Eine Praktikantin scheiterte in zweiter Instanz am Landesarbeitsgricht Hamm.

© dpa

Urteil in zweiter Instanz: Supermarkt-Praktikantin bekommt nach acht Monaten keinen Lohn

Eine Praktikantin hatte acht Monate in einem Supermarkt gearbeitet und keinen Lohn bekommen. Das Landesarbeitsgricht hat jetzt dem Arbeitgeber Recht gegeben und das erste Urteil gekippt.

Eine Praktikantin ist in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, vor Gericht Arbeitslohn für ein achtmonatiges Praktikum in einem Supermarkt zu erstreiten. Das Landesarbeitsgericht Hamm wies die Klage der jungen Frau am Freitag zurück und kippte damit ein anderslautendes Urteil das Arbeitsgerichts Bochum. Die Bochumer Richter hatten der Praktikantin im März noch gut 17.000 Euro zugesprochen. (Az. 1 Sa 664/14) Die Frau war von Oktober 2012 bis Juli 2013 für den Supermarkt-Betreiber tätig gewesen.

Vor Gericht machte sie geltend, sie habe während des gesamten Zeitraums 1728 Stunden und 15 Minuten in dem Supermarkt gearbeitet. Dabei habe nicht die Ausbildung, sondern die Arbeitsleistung im Vordergrund gestanden. Ihre Tätigkeit müsse daher in Anlehnung an die Tarifregelungen im NRW-Einzelhandel mit zehn Euro entlohnt werden. Das Landesarbeitsgericht folgte dieser Argumentation in der Berufungsverhandlung nicht. Die Frau habe keinen Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt, da zwischen den Parteien kein Arbeitsverhältnis begründet worden sei, urteilten die Richter. Zwar habe die Klägerin zumindest teilweise reguläre Arbeitstätigkeiten verrichtet. Dies sei allerdings "im Rahmen eines sozialversicherungsrechtlich geprägten Praktikantenverhältnisses" geschehen.

Die Klägerin habe das Praktikum als Teilnehmerin einer berufsvorbereitenden Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit absolviert und in dieser Zeit Leistungen der Arbeitsagentur erhalten. Die Revision ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu. (AFP)

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