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Urteil: Kannibalenfilm kommt nicht ins Kino

Der Film über den "Kannibalen von Rotenburg" darf nicht in deutschen Kinos gezeigt werden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Der reale Kannibale Armin Meiwes hatte geklagt.

Kassel - Das Gericht argumentierte, die Persönlichkeitsrechte des realen "Kannibalen von Rotenburg" wögen schwerer als die Kunst- und Filmfreiheit. Obwohl Armin Meiwes, der reale "Kannibale von Rotenburg", mit seiner beispiellosen Tat ein großes Medieninteresse hervorgerufen habe, bedeute dies nicht, dass er sich zum Gegenstand eines Horrorfilms machen lassen müsse. Ursprünglich wollte der Verleih Senator den Film "Rohtenburg" mit Thomas Kretschmann in der Hauptrolle am 9. März in die Kinos bringen.

Meiwes muss sich zur Zeit in Frankfurt zum zweiten Mal wegen Mordes verantworten. Er hat zugegeben, im März 2001 einen 43 Jahre alten Ingenieur aus Berlin entmannt, getötet, zerlegt und in Teilen gegessen zu haben. Der Bundesgerichtshof hatte ein erstes Urteil zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags aufgehoben, weil mehrere Mordmerkmale nicht ausreichend geprüft worden seien. (tso/dpa)

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