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Während des Prozesses zeigte Oscar Pistorius oft Gefühle. Die Richterin nahm ihm seine Reue ab. Um eine hohe Haftstrafe wird er dennoch kaum herumkommen.

© dpa

Urteil kommt am Dienstag: Pistorius soll für zehn Jahre ins Gefängnis

In der Valentinsnacht 2013 hat Oscar Pistorius fahrlässig seine Freundin erschossen. Dafür soll er jetzt nach Willen der Staatsanwaltschaft für zehn Jahre ins Gefängnis. Das Urteil wird am Dienstag verkündet.

Zehn Jahre lang soll Südafrikas Paralympics-Star Oscar Pistorius nach dem Willen der Staatsanwaltschaft im Gefängnis für die fahrlässige Tötung seiner Freundin büßen. „Zehn Jahre sind das Minimum“, sagte Chefankläger Gerrie Nel am Freitag vor dem Obersten Gericht in Pretoria. Die südafrikanische Gesellschaft erwarte eine harte Strafe.

Richterin Thokolize Masipa hatte den 27-Jährigen bereits im September der fahrlässigen Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp schuldig befunden. Nun will sie am Dienstag das Strafmaß verkünden. Möglich wären bis zu 15 Jahre Haft, aber auch nur ein weit kürzerer Hausarrest. Pistorius hatte die 29-Jährige in der Nacht zum 14. Februar 2013 durch eine geschlossene Toilettentür in seiner Villa nahe Pretoria erschossen.

In seinem Schlussplädoyer wies der Staatsanwalt Forderungen der Verteidigung scharf zurück, Pistorius lediglich unter Hausarrest zu stellen und ihm gemeinnützige Arbeit aufzuerlegen. Die Vorstellung, dass Pistorius dann im der Luxusvilla seines Onkels wohnen und erneut als Profisportler viel Geld verdienen könnte, nannte Nel angesichts des Leids der Opfer-Familie „schockierend“. Die Tötung eines Menschen sei auch dann ein schlimme Tat, wenn sie fahrlässig erfolgt, erklärte Nel.

Pistorius beteuert, die Person hinter der Tür für einen Einbrecher gehalten zu haben. Die Richterin hatte dies akzeptiert und die Anklage wegen Mordes aus Mangel an Beweisen zurückgewiesen. Für Mord hätte Pistorius obligatorisch eine lebenslange Haftstrafe bekommen - in der südafrikanischen Rechtspraxis 25 Jahre.

"Keine Strafe kann schlimmer sein als das, was er durchmacht."

Der Staatsanwalt erklärte jetzt, wenn das Gericht den Angeklagten nicht so bestrafe, wie die Öffentlichkeit dies zu Recht erwarte, könne dies negative Rückwirkungen auf die gesamte Gesellschaft haben. Bei der Bestimmung des Strafmaßes müsse das Leid der Familie des Opfers stärker berücksichtigt werden, als die Gefühle und die Behinderung von Pistorius. „Die Familie wird den Verlust niemals verwinden.“ Zuvor hatte Verteidiger Barry Roux dringend von einer Gefängnisstrafe für Pistorius abgeraten. Der Behindertensportler habe echte und tiefe Reue gezeigt und er leide zutiefst darunter, dass er in tragischen Umständen versehentlich seine Freundin erschossen habe. Pistorius, der wieder in einem dunklen Anzug und mit einem schwarzen Trauerschlips erschienen war, brach während des Plädoyers zum wiederholten Mal in Tränen aus. "Keine Strafe kann schlimmer sein als das, was er seit 18 Monaten durchmacht", sagte Roux.

Pistorius sei ein gebrochenen Mann, erklärte Roux am vierten Tag der Strafmaß-Anhörungen. „Er hat alles verloren“, sagte Roux. „Er hat einen Menschen verloren, den er liebte, seine Selbstachtung, die meisten seiner Freunde, all sein Geld.“ Direkt an die Richterin gewandt, fragte der Anwalt: „Ist das ein Mensch, den sie aus der Gesellschaft entfernen müssen? Wir sagen: Nein.“ Ausdrücklich berief sich Roux auf das südafrikanische Prinzip "Ubuntu" - Menschlichkeit - das vor allem nach dem Ende der Apartheid als einer der Grundpfeiler des "neuen Südafrikas" gilt. dpa/AFP

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