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Urteil: Lange Haft für Missbrauch während Freigangs

Als Freigänger aus dem Gefängnis machte er sich an seine Opfer heran: Getrieben von seiner Sucht nach Sex mit Kindern hat ein 48-Jähriger Mann in Gütersloh zwei Mädchen mehrfach missbraucht. Die Richter ordneten erneute Haft und Sicherungsverwahrung an.

Er missbrauchte seine Opfer während seines Freigang. Dafür muss der einschlägig vorbestrafte Mann nun für unabsehbare Zeit hinter Gitter. Das Landgericht Bielefeld verurteilte ihn am Mittwoch zu achteinhalb Jahren Haft und ordnete eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Der 48-Jährige sei einem Gutachten zufolge pädophil, die Wiederholungsgefahr groß, sagte der Vorsitzende Richter.

Der Angeklagte hatte zugegeben, zwischen Sommer 2007 und Ende Februar 2009 zwei etwa zehnjährige Mädchen mehrfach missbraucht zu haben. Dazu habe er als Freigänger aus einer Bielefelder Justizvollzugsanstalt heraus gezielt eine Beziehung zu der Mutter eines der späteren Opfer geknüpft. Die Anklage hatte neuneinhalb Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert, die Verteidigung eine Haftstrafe von maximal sechs Jahren. dpa

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