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Urteil: Lebenslange Haft für Mord auf der Flucht

Der Serienausbrecher Christian Bogner hat nach seiner Flucht aus dem Lübecker Gefängnis im Oktober 2004 einen Gärtner in Eutin umgebracht, um dessen Identität anzunehmen. Jetzt wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.

Lübeck - Das Landgericht Lübeck verurteilte Bogner wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Mit seiner Entscheidung folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach lebenslanger Haft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der mitangeklagte Bruder Bogners wurde wegen Beihilfe zum Mord und Gefangenenbefreiung zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Bogner hatte den Mordvorwurf während des Prozesses zurückgewiesen. Es sei zwar möglich, dass er den gewaltsamen Tod des Mannes verursacht habe, an den Tötungsvorgang könne er sich jedoch nicht erinnern, ließ Bogner über seinen Anwalt erklären. Er war am 26. Oktober 2004 auf spektakuläre Weise mit einem Gabelstapler aus dem Lübecker Gefängnis geflohen. Noch am Tag seiner Flucht soll er den Mann in der Lüneburger Heide nahe Salzhausen getötet haben. Bei seiner Verhaftung vier Tage später trug er die Papiere des vermissten Gärtners bei sich.

Bogner ist bereits mehrfach aus Gefängnissen geflohen. Er war ursprünglich wegen Bankraubs und Geiselnahme zu zehneinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. (tso/ddp)

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