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Urteil: Plantage im Keller - Drogen sollten Krebsleiden lindern

Ein 57-Jähriger aus Möhnesee ist zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er im Keller eine Cannabisplantage angelegt hatte. Die Drogen sollten das Krebsleiden seiner inzwischen verstorbenen Frau lindern.

Arnsberg - Mit selbst angebautem Marihuana hat ein Unternehmer aus Möhnesee in Nordrhein-Westfalen das Krebsleiden seiner Frau lindern wollen. Wegen der Cannabisplantage im Keller, und weil er Drogen an Angehörige weiterer Krebspatienten verkauft hatte, wurde der 57-Jährige vom Montag am Landgericht Arnsberg zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht stimmte zwar zu, dass die Droge helfen könne, Anbau und Verkauf seien aber weiterhin strafbar.

«Ich habe gewusst, dass es nicht gesetzeskonform ist», sagte der Mann. Aber er habe seine verstorbene Frau sehr geliebt. «Und das habe ich über das Gesetz gestellt.» Seine Frau sei von Morphium-Präparaten «immer in einem Dämmerzustand» gewesen. Tees und Zigaretten mit Marihuana hätten ihr besser geholfen, sie habe wieder Appetit gehabt, ihre Angstzustände verloren und Lebensqualität zurückgewonnen. Nach dem Tod seiner Frau, hätten ihn Angehörige anderer Kranker angesprochen. Deshalb habe er die Zucht im Keller nicht aufgegeben.

Im vergangenen Frühjahr hatten Ermittler die Plantage mit rund 100 Pflanzen und 1,5 Kilo Marihuana entdeckt. Es fanden sich auch Unterlagen, auf denen der Mann Drogenverkäufe dokumentiert hatte. Der Richter zeigte Verständnis dafür, dass der Mann seiner Frau helfen wollte. «Aber dass Sie nach ihrem Tod weitergemacht haben, stößt übel auf.»

Auch die Staatsanwältin zeigte Verständnis. «Die Droge scheint Krebskranken wirklich zu helfen», sagte sie. Es gebe im Internet viele Foren Betroffener dazu. Sie kritisierte die Ärzte, die ein Medikament mit dem Cannabis-Wirkstoff THC «offenbar nur zurückhaltend verschreiben». Die Anklagevertreterin konnte auch nachvollziehen, dass die Kunden des 57-Jährigen anscheinend mehr genommen hätten als unbedingt nötig, um auch die «stimmungsaufhellende Wirkung» mitzunehmen. «Warum denn auch nicht», sagte sie. (tso/dpa)

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