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Urteil: Polizist wegen Schwarzbrennens degradiert

Ein wegen Schwarzbrennerei verurteilter Polizeibeamter darf im Polizeidienst bleiben, wird aber im Dienstgrad zurückgestuft.

Trier - Das geht aus einem veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Trier hervor. Das Land Rheinland-Pfalz als Kläger hatte die Entfernung des Beamten aus dem Polizeidienst gefordert. Der heute 51-jährige Mann, der privat Obstbäume besitzt, hatte von 1995 bis 1999 ohne Genehmigung seines Dienstherrn am so genannten Stoffbesitzbrennerverfahren teilgenommen. Dieses Verfahren sieht vor, dass Obstbaumbesitzer ein bestimmtes Kontingent Schnaps steuergünstig brennen dürfen.

Fremde Kontingente ausgenutzt

Dem Mann stand nach dieser Regelung ein steuerbegünstigtes Kontingent von 50 Litern reinen Alkohols zu. Um noch mehr Schnaps steuergünstig brennen zu können, tat er dies im Namen anderer Obstbaumbesitzer, um so deren Kontingente zu nutzen. Das Landgericht Kaiserslautern hatte ihn deshalb wegen Hinterziehung von rund 15.500 Euro (31.000 D-Mark) Branntweinsteuer zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Daraufhin leitete das Land ein Disziplinarverfahren ein mit dem Ziel, den 51-Jährigen aus dem Polizeidienst zu entfernen.

Dieser Klage gaben die Verwaltungsrichter nur zum Teil statt. Zwar habe der Mann sich eines Dienstvergehens "von erheblichem Ausmaß" schuldig gemacht. Allerdings habe er "nicht im Kernbereich seiner Pflichten als Polizeibeamter versagt". Angesichts einer ansonsten tadellosen 25-jährigen Dienstzeit erscheine das Vertrauensverhältnis daher "noch nicht endgültig zerstört".

Eine Entfernung aus dem Dienst wäre deshalb unangemessen. Die Herabsetzung um eine Gehaltsstufe vom Polizeihauptmeister zum Polizeiobermeister sei dagegen erforderlich, um dem Beamten die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens vor Augen zu führen. (tso/ddp)

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