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Urteil rechtskräftig: Gammelfleisch-Händler wandert ins Gefängnis

Wegen Betrugs und vorsätzlicher Falschaussage hat das Gericht den Geschäftsführer einer Handelsfirma, die im vergangenen Jahr Schlachtabfälle als Lebensmittel verkauft hat, zu vier Jahren Haft verurteilt.

Der ehemalige Geschäftsführer der Deggendorfer Handelsfirma Frost GmbH muss wegen des Gammelfleisch-Skandals im vorigen Jahr ins Gefängnis. Seine Verurteilung zu vier Jahren und drei Monaten Haft vom Dezember 2006 im Prozess um Ekelfleisch durch das Landgericht Memmingen sei rechtskräftig, teilte das Gericht heute mit. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision des Verurteilten als unbegründet verworfen.

Der Beschuldigte war wegen vorsätzlicher Falschaussage und gewerbsmäßigen Betrugs in 49 Fällen zu der Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich hatte das Gericht für dreieinhalb Jahre ein Berufsverbot für sämtliche Tätigkeiten im Lebensmittel- und Fleischhandel verhängt. Der Mann hatte 750 Tonnen Schlachtabfälle zu Lebensmitteln umdeklariert und in die Lebensmittelproduktion eingeschleust. Dadurch war laut Urteil ein Schaden von rund 250.000 Euro entstanden. (mit dpa)

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