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Urteil: Sohn ermordet: sechs Jahre Haft

Er überfiel seinen Sohn im Schlaf und stach ihm mit einem Messer gezielt ins Herz. Obwohl der psychisch kranke Mann als vermindert schuldfähig gilt, stufte ihn das Gericht als weiterhin gefährlich ein.

Für den Mord an seinem schlafenden Sohn hat das Landgericht Stade einen psychisch kranken Mann zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der 60-Jährige müsse zudem unbefristet in einer Psychiatrie bleiben, weil von ihm weiterhin eine Gefahr ausgehe, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Die Dauer der Unterbringung werde auf die Strafe angerechnet. Der Angeklagte habe heimtückisch gehandelt. Er sei aber aufgrund seiner Erkrankung vermindert schuldfähig.

Nach Überzeugung des Gerichts stach der aus Kirgistan stammende Angeklagte im Dezember 2007 in Buchholz (Niedersachsen) mit einem Küchenmesser gezielt in das Herz seines schlafenden Sohnes. Der 29-Jährige starb wenig später im Krankenhaus. Anlass sei ein Streit über die Drogenprobleme des Opfers gewesen. "Das Motiv steht in keinem Verhältnis zur begangenen Tat", betonte der Richter.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Einweisung in die Psychiatrie gefordert. Der Verteidiger plädierte auf zehn Jahre Haft wegen Totschlags. Er befürchtet, dass sein Mandant vielleicht nie wieder aus der Psychiatrie entlassen wird und prüft, in Revision zu gehen. (nal/dpa)

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