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Sechs Händler und mehr als 1600 betroffene Frauen hatten geklagt.

© dpa

Urteil: TÜV muss im Skandal um Billig-Brustimplantate haften

Der deutsche TÜV Rheinland ist im Skandal der Billig-Brustimplantate haftbar. Das entschied ein Handelsgericht im südfranzösischen Toulon. Mehr als 1600 betroffene Frauen hatten auf Schadenersatz in Höhe auf mehr als 50 Millionen Euro geklagt.

Im weltweiten Skandal um Billig-Brustimplantate der französischen Firma PIP hat ein Gericht dem TÜV Rheinland eine Mitschuld zugewiesen. Das Handelsgericht im südfranzösischen Toulon entschied am Donnerstag, dass der TÜV in dem Skandal haftbar sei, weil er „seine Kontroll- und Aufsichtspflichten vernachlässigt“ habe. Deshalb müsse der TÜV für „den Schaden der Importeure und Opfer“ aufkommen.

Sechs Händler und mehr als 1600 betroffene Frauen hatten in Toulon einen Schadenersatz von insgesamt mehr als 50 Millionen Euro vom TÜV verlangt, dem sie ihm Nachlässigkeit bei der Kontrolle der Firma PIP vorgeworfen hatten. Der TÜV hatte sich mit dem Hinweis verteidigt, er sei selbst Opfer eines Betruges geworden.
Weltweit sollen vermutlich Hunderttausende Frauen betroffen sein. Das französische Unternehmen Poly Implant Prothèse von PIP-Gründer Jean-Claude Mas stellte rund zehn Jahre lang Implantate aus billigem Industriesilikon her. 2010 flog der Schwindel auf, weil es zunehmend Hinweise auf rissige Produkte gab. Gegen Mas läuft in Marseille ein erster Prozess, das Urteil soll im Dezember kommen. In Toulon ging es um Schadenersatzforderungen gegen den TÜV Rheinland. Das Unternehmen prüfte Unterlagen und Qualitätssicherung bei PIP, allerdings nicht die Produkte selbst.(dpa, AFP)

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