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Urteil um Gesundheit: Krankenkasse muss Intersexuellen keinen großen Busen bezahlen

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat enschieden, dass Intersexuelle keinen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Krankenkasse einen großen Busen bezahlt. Die Definition von Intersexualität ist schwierig.

Intersexuelle haben keinen Anspruch darauf, dass Krankenkassen ihnen einen großen Busen bezahlen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Ein genetischer Mann, der wegen einer Hormonstörung äußerlich wie eine Frau aussieht und sich auch als Frau fühlt, kann einen normal kleinen Busen nicht auf Kosten der Krankenkasse vergrößern lassen. Wie bei Transsexuellen müssen die Krankenkassen auch solchen sogenannten Intersexuellen keine Brustvergrößerung bezahlen, wenn ihr Busen einen BH der untersten Körbchengröße A ausfüllt, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az.: B 1 KR 69/12 R)

Die Krankenkasse bot der Intersexuellen eine Psychotherapie an

Die Klägerin ist von ihren Chromosomen her dem männlichen Geschlecht zuzuordnen. Wegen einer Biosynthesestörung bildet ihr Körper aber kein Testosteron. Deshalb hat sich ihr Körper äußerlich weiblich entwickelt. Sie hat zwar keine Eierstöcke und keine Gebärmutter, aber eine Scheide sowie Brüste in Körbchengröße A bis B. Diese seien zu klein, um ihr eine Identitätsfindung als Frau zu ermöglichen, meinte die Klägerin. Bei ihrer Krankenkasse beantragte sie daher eine operative Brustvergrößerung.

Das Bundessozialgericht entschied wie zuvor bei Transsexuellen

Die Krankenkasse lehnte dies ab und bot stattdessen eine Psychotherapie an. Sie verwies auf ein Urteil des BSG vom September 2012. Danach haben Mann-zu-Frau-Transsexuelle, also Männer, die sich als Frau fühlen, nur dann Anspruch auf eine operative Vergrößerung ihrer Brust, wenn diese nach der üblichen Hormonbehandlung die kleinste BH-Körbchengröße A noch nicht „voll ausfüllt“. Wie nun das BSG entschied, gilt dieser Maßstab auch für Intersexuelle. Es gebe keinen Grund, sie anders zu behandeln.

Die schwierige Definition von Intersexualität und die Abgrenzung zu Transgender und Transsexualität

Die Medizin spricht von Intersexualität oder Sexualdifferenzierungsstörungen (engl. disorders of sex differentiation, DSD), wenn ein Mensch genetisch (aufgrund seiner Geschlechtschromosomen) und/oder anatomisch (aufgrund seiner Geschlechtsorgane) und hormonell (aufgrund des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Betroffene Menschen lehnen zumeist den pathologisierenden medizinischen Begriff der Störung ab und bezeichnen sich selbst als intersexuelle Menschen, Intersex, intergeschlechtliche Menschen, Hermaphroditen, Herms oder auch Zwitter. Etabliert hat sich auch die Schreibweise Inter*, wobei das Sternchen (*) für die genannten und weitere mögliche Selbstbezeichnungen steht.

Intersexualität muss unterschieden werden von Transgender und Transsexualität. M;anche Intersexuellen sind Transgender, andere lehnen eine Zusammenarbeit mit Transgender ab. Die Differenzierung zwischen Intersexualität und Transsexualität ist sehr schwierig. Es gibt medizinische Definitionen, aber viele Intersexuelle wissen um diesen Umstand nicht und verstehen sich als Transsexuelle. (AFP)

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