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Urteil: Vier Jahre Haft für Mordversuch mit Bohrmaschine

Weil sie ihrem schlafenden Ex-Mann einen 35 Zentimeter langen Bohrer ins Ohr gerammt hat, verurteilt das Hamburger Landgericht eine 42 Jahre alte Frau zu einer Haftstrafe. Die Frau wollte sich an ihrem dem Mann rächen.

Das Hamburger Landgericht hält es für erwiesen, dass sie ihren Mann im April 2006 mit einer Bohrmaschine ermorden wollte. Der 50-Jährige überlebte schwer verletzt. Nun muss die 42-Jährige drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

"Wer ein solches Werkzeug benutzt, ...der will den Tod auch", sagte der Vorsitzende Richter. Die Angeklagte hatte dagegen behauptet, es sei Notwehr gewesen. Ihr früherer Mann habe sie zuvor vergewaltigt und misshandelt.

Der Ex-Mann hatte die 42-Jährige den Richtern zufolge in der Ehe jahrelang misshandelt. Sie sei aber abhängig von ihrem Ehemann gewesen. Die Frau habe darunter gelitten und Depressionen entwickelt. Eine Woche vor der Tat hatte der 50-Jährige gegen den Willen seiner Frau die Scheidung eingereicht. (mit dpa)

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