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Urteil: Wurst darf nicht "Schweini" heißen

Eine Wurst darf nicht den Namen "Schweini" tragen. Mit seinem Urteil gab das Landgericht München einer Klage von Fußball-Nationalspieler Bastian Schweinsteiger statt.

München - Ein Augsburger Fleischwarenfabrikant hatte während des Confederations Cup im Jahr 2005 "Schweini" als Markenzeichen im Lebensmittelbereich angemeldet. "Auch Spitznamen genießen den besonderen gesetzlichen Schutz des Namensrechtes", hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Großhändler muss zudem die von ihm eingetragene Marke "Schweini" beim Deutschen Patent- und Markenamt löschen lassen und die Prozesskosten zu tragen. Zudem befand das Gericht, dass Schweinsteiger wegen der unbefugten Namensverwendung ein Schadensersatzanspruch zusteht.

Die Entscheidung ist dem Gericht zufolge noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann der Fleischwarenhändler Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen. (tso/ddp)

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