zum Hauptinhalt

Urteil: Zwölf Jahre Haft für "Bombenleger von Viernheim"

Das Landgericht Darmstadt hat einen 45 Jahre alten Handwerker wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte gestanden, 2009 in Viernheim und Weinheim Sprengstoffanschläge auf zwei Wohnhäuser verübt zu haben.

Der sogenannte Bombenleger von Viernheim muss zwölf Jahre in Haft. Am sechsten Verhandlungstag verurteilte das Landgericht Darmstadt den 45-Jährigen am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen Waffengesetze. Der Handwerker hatte gestanden, im August vergangenen Jahres im Morgengrauen im südhessischen Viernheim und im benachbarten Weinheim in Militärkleidung und mit Gasmaske Sprengsätze gegen zwei Häuser geworfen und um sich geschossen zu haben. Es gab zwei Verletzte. Die Aktion war ein Racheakt: Wegen Pfuschs bei Handwerkerarbeiten in den beiden Häusern war dem Installateur nicht der volle Lohn ausbezahlt worden.

"Sie sind eine gefährliche Person. Sie haben einfach mal den Dicken machen wollen", sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner in seiner knapp einstündigen Urteilsbegründung. "Sie können froh sein, dass nicht mehr passiert ist."

Nach den Angriffen verschanzte sich der Installateur in Viernheim in seiner zur Festung ausgebauten Wohnung, wo er sich fast 28 Stunden lang einen Nervenkrieg mit der Polizei lieferte. "Das hätte ein Fiasko gegeben, wenn die Wohnung hochgegangen wäre", sagte Wagner. Der Waffennarr habe seine Wohnung als Kommandostand ausgebaut, einen Waggon voller Konserven für drei Monate gehortet und jede Menge gefährliche Sprengfallen installiert gehabt. "Das war Stalingrad im Zweiten Weltkrieg kurz vor dem Ende", sagte Wagner über das Waffenarsenal. "Es ist kaum vorstellbar, dass ein Privatmann eine solche Menge von Waffen und Munition besitzt."

Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte kein Strafmaß genannt. Keine der Parteien kündigte Revision gegen das Urteil an.

Richter Wagner erklärte ausführlich, dass die Kammer den Mordversuch nur knapp nicht als gegeben ansah. "Wenn er Menschen hätte töten wollen, hätte er es problemlos gekonnt", sagte Wagner angesichts der Sprengkraft der eingesetzten Mittel.

Die Familie in Weinheim hatte Glück. Sie befand sich bei dem Angriff in Urlaub. Die Familie in Viernheim erlebte Angst und Schrecken. Vater und Tochter wurden verletzt. Der Handwerker schoss auch mit einem Sturmgewehr um sich. Ein Sachverständiger stellte an Autos insgesamt 23 Einschüsse fest.

Nachdem der Mann aufgegeben hatte, brauchten Sprengstoffexperten drei Tage, um das in Wohnung und Garten gehortete Waffenarsenal - allein rund 15.800 Schuss Munition, Schusswaffen, Dutzende Handgranaten und Sprengstoff - abzutransportieren.

Der Angeklagte habe in den sechs Tagen des Verfahrens keine Reue gezeigt, bemängelte Wagner. "Sie haben einen eigenen Ordnungssinn." Der Angeklagte sei zwar zurechnungsfähig, gleichzeitig aber auch "grenzwertig". (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false