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Urteile: Kein Rückgaberecht für gebrauchten Grabstein

Die Dame scheint ein wenig pingelig zu sein: Ein von ihr in Auftrag gegebenes Grabmal war ihr zu schmal, ein Teil davon einen Zentimeter zu kurz und das Ganze "zu gelb". Doch vor Gericht scheiterte sie mit dem Versuch, den Stein wieder loszuwerden.

Ein gebrauchter und speziell angepasster Grabstein kann einem Urteil des Landgerichts München zufolge nicht einfach zurückgegeben werden. Eine Frau hatte beklagt, dass das im Januar 2006 aufgestellte Grabmal zu schmal geraten sei. Außerdem sei der rechte Arm eines Kreuzes knapp einen Zentimeter zu kurz und der Stein insgesamt zu gelb. Sie forderte deshalb ihre Anzahlung in Höhe von 2500 Euro auf die knapp 5400 Euro Gesamtkosten zurück.

Doch ihre Klage blieb sowohl vor dem Amtsgericht als auch vor dem Landgericht erfolglos, wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Die Richter befanden, dass sich durch die vereinbarte Anpassung des Steins zwangsläufig auch die Proportionen ändern. Außerdem könne die Farbe eines natürlichen Materials wie Stein von der Musterabbildung in Katalogen abweichen. "Ein späteres Nicht-Gefallen des Bestellers stellt noch keinen Mangel dar", entschieden die Richter. Das Urteil ist rechtskräftig. (mhz/ddp)

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