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Donald Trump und Stormy Daniels.

© AFP

US-Präsident in der Klemme: Trump will von Zahlungen an Stormy Daniels nichts gewusst haben

Trump hat sich erstmals zum Fall Stormy Daniels geäußert. Von Geldzahlungen will er nichts gewusst haben. Damit spielt er der Gegenseite in die Hände. Die Zahlung könnte ein undeklarierter Beitrag zum Wahlkampf und damit illegal sein.

In seiner ersten direkten öffentlichen Äußerung zu seiner angeblichen Affäre mit Stormy Daniels hat US-Präsident Donald Trump dementiert, von der Geldzahlung seines Anwalts an die Pornodarstellerin gewusst zu haben. "Nein" antwortete er am Donnerstag kurz und knapp auf die Frage, ob er in die Zahlung von 130.000 Dollar eingeweiht gewesen sei, die Daniels kurz vor der Präsidentschaftswahl 2016 im Rahmen einer Schweigevereinbarung erhalten hatte.

Trump sagte auch, er wisse nicht, warum sein Anwalt Michael Cohen das Geld gezahlt und woher es gestammt habe. Für weitere Auskünfte verwies er im Gespräch mit Journalisten an Bord der Präsidentenmaschine Air Force One an Cohen: "Sie müssen Michael fragen." Cohen hatte im Februar angeführt, das Geld aus eigener Tasche gezahlt zu haben.

Die Zahlung ist vor allem deshalb hochbrisant, weil sie möglicherweise einen undeklarierten Beitrag zu Trumps Wahlkampf und damit einen Gesetzesverstoß darstellte.

Mit seiner jetzigen Aussage, nichts von der Zahlung gewusst zu haben, spielte Trump aber nun womöglich Stormy Daniels und deren Anwalt in die Hände. Der Pornostar mit dem bürgerlichen Namen Stephanie Clifford hat bei einem Gericht in Los Angeles darauf geklagt, dass die Stillhaltevereinbarung für ungültig erklärt wird. Das Hauptargument ihres Anwalts Michael Avenatti lautet dabei, dass die Vereinbarung nicht von Trump selbst, sondern lediglich von Cohen unterzeichnet worden war.

Avenatti reagierte denn auch euphorisch auf Trumps Äußerung. Die Klage habe gerade "exponentiell an Stärke gewonnen", schrieb er im Kurzbotschaftendienst Twitter. Eine Vereinbarung sei nicht möglich, "wenn eine Seite behauptet, davon nichts zu wissen".

Cliffords Anwalt meldete aber zugleich auch Zweifel an Trumps Aussage an: "Wir freuen uns sehr darauf, den Wahrheitsgehalt von Herrn Trumps angeblicher Unkenntnis bezüglich der Zahlung von 130.000 Dollar zu überprüfen". Es sei "eine Sache, die Presse zu täuschen, aber eine ganz andere, dies unter Eid zu tun."

Erbitterter Clinch

Avenatti liegt mit Trumps Anwälten in einem erbitterten Clinch. Er will eine Aussage des Präsidenten vor Gericht unter Eid erzwingen - es gibt Spekulationen, dass er darauf abzielt, Trump des Meineids zu überführen. Ein Richter hatte allerdings kürzlich seinen Antrag auf Aussage Trumps vorerst abgewiesen, weil dieser "verfrüht" sei.

Trump wiederum beantragte vor Gericht, dass der Fall in einem privaten Schlichtungsverfahren geklärt werden solle. Dieses würde im Gegensatz zu einem Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Bislang war der Präsident allen Fragen zu seiner angeblichen Affäre mit dem Pornostar aus dem Weg gegangen und hatte Stellungnahmen seinem Team überlassen. Auch am Donnerstag äußerte er sich nicht dazu, ob er Sex mit Clifford hatte oder nicht. Das Weiße Haus hat die Affäre wiederholt dementiert.

Der Pornostar hatte Ende März in einem von rund 22 Millionen Zuschauern verfolgten Fernsehinterview die Affäre ausführlich geschildert und damit die Stillhaltevereinbarung de facto bereits gebrochen. Laut ihrer Schilderung hatte sie im Juli 2006 ein kurzes sexuelles Abenteuer mit dem Immobilienunternehmer und TV-Star. Trump war damals bereits mit seiner dritten Ehefrau und heutigen First Lady Melania verheiratet, drei Monate zuvor hatte sie den gemeinsamen Sohn Barron geboren.

Clifford berichtete auch, dass sie unter massiven Druck gesetzt worden sei, nicht mit der angeblicher Affäre an die Öffentlichkeit zu gehen. Ein unbekannter Mann habe ihr sogar physische Gewalt angedroht. Sie ist nicht die einzige Frau, die einen Schweigedeal über eine angebliche Affäre mit Trump kippen will. Auch das frühere Playboy"-Model Karen McDougal reichte eine entsprechende Klage ein. (AFP)

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