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Panorama: Vater muss 15 Jahre hinter Gitter

Urteil für Kindermörder von Ilsede.

Hildesheim - Ein 37-Jähriger aus dem niedersächsischen Ilsede muss wegen der Ermordung seiner vier Kinder jahrelang hinter Gitter. Das Landgericht Hildesheim ordnete am Donnerstag an, dass der Mann seine 15-jährige Freiheitsstrafe bis auf Weiteres in der Psychiatrie absitzen muss. Das Gericht sprach ihn schuldig, seinen fünf, sieben und neun Jahre alten Söhnen und seiner zwölf Jahre alten Tochter im Juni mit einem Cuttermesser die Kehlen aufgeschlitzt zu haben. Der Angeklagte nahm das Urteil ruhig und mit gesenktem Blick entgegen. Die Mutter der Kinder war nicht im Gerichtssaal.

Bereits im Juli hatte der Verurteilte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Anlass für die Tat war die Ankündigung seiner Ehefrau, sich von ihm trennen zu wollen. Da der Mann unter einer Persönlichkeitsstörung leidet und bei der Tat vermindert steuerungsfähig war, entschied sich das Gericht gegen eine normale Haftstrafe. Stattdessen sei die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung nötig. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass er weiterhin versuche, sich selbst zu töten. Dabei könne es passieren, dass er andere Menschen mit in den Tod reiße.

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. In ihrem Plädoyer hatte diese 15 Jahre Haft für den 37-Jährigen gefordert. Mit der Unterbringung in eine Psychiatrie entsprach sie wiederum der Forderung der Verteidigung und des Anwalts der Frau des Angeklagten.

Durch das Urteil steht nun fest, dass der Verurteilte seine Kinder mit einer acht Zentimeter langen Klinge in dem Reihenhaus der Familie in dem niedersächsischen Ort getötet hat. Drei seiner Kinder hatten während der Tat in ihren Kinderzimmern geschlafen, seine Tochter versuchte noch, sich zu wehren. Anschließend legte er die Leichen in das Ehebett im Schlafzimmer und versuchte, sich mit Schnitten in die Pulsader und die Kehle selbst zu töten. Doch er überlebte schwer verletzt.

In einem Abschiedsbrief und mit einer SMS unterrichtete er seine Frau, die sich zu dieser Zeit im Urlaub in Dänemark befand, über die grausame Tat. Unter anderem heißt es darin: „Fünf Herzen haben aufgehört zu schlagen.“ Da keine Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das Urteil bereits rechtskräftig.

Nach Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters war die Tat des Mannes nicht in erster Linie ein Racheakt, um die Ehefrau für die Trennung zu bestrafen, sondern vor allem vom Wunsch geprägt, mit den Kindern im Tod auf ewig vereint zu sein. „Das ist so was von niedrig, noch eigennütziger kann man Kinder nicht umbringen“, sagte der Vorsitzende Richter, Ulrich Pohl, in Hildesheim in der Begründung des Urteils.

Zeugen hatten den Verurteilten im Prozess zuvor als vorbildlichen Vater beschrieben, der viel mit seinen Kindern unternahm und nie die Geduld verlor. Die Kinder seien sein Ein und Alles gewesen. Der Mann selbst hatte zum Auftakt der Verhandlung betont, es tue ihm sehr leid, was er getan habe. dapd/dpa

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