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Vatikan: Was gilt als Scheidungsgrund ?

Impotenz und Angst vor Sex, Alkoholismus sowie psychologische Abhängigkeit des Ehemannes von der Mutter sind für das Familiengericht des Vatikans Gründe zur Annullierung einer kirchlichen Ehe.

Rom - Die römischen Richter der Sacra Rota erklärten im Jahr 2005 insgesamt 69 Ehen für ungültig. Eine der Ursachen sind die "Mammoni", die italienischen "Muttersöhnchen", die es trotz Heirat nicht schaffen, sich von "Mamma" abzunabeln, heißt es in einem Bericht der Mailänder Zeitung "Corriere della Sera".

Die "Mammoni" seien nicht in der Lage, ohne Einmischung der Mutter gemeinsam mit der Ehefrau Entscheidungen zu treffen. Dies mache eine wirkliche Ehe unmöglich. Wenn "Aversion vor Sex" als ein Scheidungsgrund angeführt wird, müsse diese durch ein medizinisches Gutachten genau belegt werden, schreibt die Zeitung.

Offiziell spricht der Vatikan nicht von Ehescheidungen, da nach katholischen Kirchenrecht eine kirchlich geschlossene Ehe bis zum Tode dauert und nicht geschieden werden darf. Stattdessen spricht das Gericht von Annullierung einer Ehe: Nach Lesart der Sacra Rota kann die Ehe in bestimmten Fällen aufgehoben werden, wenn sie etwa "nicht vollzogen" wurde oder durch arglistige Täuschung zu Stande kam.

Spektakulärer Fall: Caroline von Monaco

Allerdings gibt es immer wieder Gerüchte und Spekulationen über eigenwillige Entscheidungen der Richter. So hatte sich Papst Johannes Paul II. (1978-2005) besorgt über Korruption geäußert. "Vor dieser Gefahr sind nicht einmal die kirchlichen Prozesse immun, in denen die Wahrheit über den Bestand einer Ehe gesucht wird.".

Der spektakulärste Fall des Gerichts war 1992, als es die Ehe zwischen Prinzessin Caroline von Monaco und Philippe Junot aufhob. Unter den 20 Richtern der Sacra Rota sei auch ein Deutscher. Die meisten Anträge zur Beendung der Ehe kämen aus Italien, den USA und Polen. (tso/dpa)

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