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Jörg Kachelmann nach seinem letzten Haftprüfungstermin.

© dpa

Vergewaltigungsvorwurf: Kachelmanns Anwalt fordert Freilassung

Kommt Jörg Kachelmann möglicherweise demnächst frei? Entlastung oder Prozess-PR – es gibt Streit um ein Glaubwürdigkeitsgutachten.

Kommt Jörg Kachelmann möglicherweise demnächst frei? Noch sitzt der ARD-Wettermoderator wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Untersuchungshaft. Aber sein Verteidiger Reinhard Birkenstock hat bereits die Haftentlassung beantragt, berichtete der „Spiegel“ am Wochenende. Jetzt muss das Landgericht Mannheim darüber befinden, ob der Fernsehmann immer noch dringend tatverdächtig ist, seine langjährige Freundin, eine Radiojournalistin, in ihrer Schwetzinger Wohnung vergewaltigt zu haben. Anwalt Birkenstock meint Nein und will auch erreichen, dass die Richter die seit einigen Wochen vorliegende Anklage gegen Kachelmann gar nicht erst zur Hauptverhandlung zulassen. Dann könnte Kachelmann als formal Unbescholtener friedlich seiner Wege ziehen. Das Landgericht Mannheim wird voraussichtlich in der kommenden Woche über den Antrag des Anwalts entscheiden, wie es am Montag mitteilte.

Birkenstock stützt sich laut „Spiegel“ auf von ihm „beigebrachte und veranlasste Beweisergebnisse“ – und meint damit neben rechtsmedizinischen auch ein aussagepsychologisches Gutachten zur Glaubwürdigkeit des 36 Jahre alten angeblichen Opfers. Das hatte die Bremer Psychologin Luise Greuel im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt und dafür stundenlang mit Kachelmanns Ex-Freundin gesprochen. Ergebnis: Die Schilderung der Tat erfülle „nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz“. Birkenstock wirft den Ermittlern vor, das Ergebnis des Gutachtens nicht abgewartet und sogleich Anklage erhoben zu haben. Mit der Folge, dass sein Mandant in der Öffentlichkeit als praktisch Verurteilter gilt.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim war am Sonntag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen, legte aber im „Spiegel“ ebenfalls ihre Sicht der Dinge dar. „Nach allen uns vorliegenden Ermittlungsergebnissen sehen wir nach wie vor einen sich daraus ergebenden dringenden Tatverdacht.“ In ihrer Anklage gehen die Staatsanwälte laut „Spiegel“ davon aus, das Gutachten sei nicht notwendig, die Frau sei erwachsen und weise keine nennenswerten psychischen Krankheiten auf.

In Strafverteidigerkreisen wurden die Neuigkeiten am Sonntag als beachtenswert, aber noch nicht vorentscheidend eingestuft. Allerdings wachse die Chance für Kachelmann, vorerst auf freien Fuß zu kommen, hieß es. Dass das Gericht die Anklage zugleich abschmettert, wurde nicht erwartet. Für die U-Haft muss ein dringender Tatverdacht vorliegen, zum Prozess kommt es schon bei einem „hinreichenden“ Tatverdacht.

Tatsächlich ist ein solches von Ermittlern beauftragtes Gutachten – es geht um Glaubhaftigkeit von Aussagen, nicht um Glaubwürdigkeit von Personen – ein ungewöhnlicher Schritt in so einem Fall. Typisch sind sie eher bei Kindern, etwa im Falle von Missbrauchsverdacht, oder bei Zweifeln an kognitiven Fähigkeiten. Die Experten sollen dann nicht herausfinden, ob jemand lügt oder nicht, sondern ob eine Aussage zuverlässig und für das Gericht verwendbar ist. Dies verneint die Psychologin Greuel offenbar.

Die Beurteilung, ob jemand lügt, ist dagegen ureigenste Aufgabe des Gerichts. Richter überlassen dies meist einer mündlichen Hauptverhandlung, in der sie sich selbst von allen Beteiligten ein Bild machen können. Das Gericht könnte sich dann, rechtlich problemlos, über das Gutachten hinwegsetzen, es müsste allerdings gut begründen, warum es den Opferangaben Glauben schenkt. Andererseits sind die Ergebnisse ein Lichtblick für Kachelmann, dem eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft droht. Die Staatsanwaltschaft will seine Schuld unter anderem mit Spuren an der vermeintlichen Tatwaffe nachweisen, einem Tomatenmesser mit Kurzklinge. Die frühere Kachelmann-Gefährtin hatte zudem Hämatome und Schnittverletzungen; Staatsanwälte und Verteidiger stellen jetzt Fachgutachten gegeneinander, ob sich die Frau möglicherweise selbst verletzt haben könnte und die Tat nur vortäuscht.

Bemerkenswert ist an dem Fall noch, wie viele Details aus den Ermittlungsakten jetzt bekannt geworden sind. Ob sie von den Kachelmann-Anwälten stammen, ließ sich am Sonntag nicht bestätigen, sie waren für den Tagesspiegel nicht erreichbar. Staatsanwaltschaft und Gericht dürfte daran aktuell wenig gelegen sein, andere Quellen kommen kaum in Betracht. Möglich, dass es sich deshalb um einen Fall prozessbegleitender Öffentlichkeitsarbeit handelt, Litigation-PR genannt; Anwälte würden dies offiziell immer bestreiten, Kachelmann aber dürfte es wichtig sein, sein öffentliches Bild zu korrigieren. Möglich auch, dass die Berichte die Richter unter Druck setzen sollen, zu seinen Gunsten zu entscheiden. Richter jedoch schätzen so etwas nicht. Ein Verteidiger, der einen sicheren Freispruch des Mandanten erwartet, würde womöglich lieber darauf verzichten.

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