zum Hauptinhalt

Vergewaltigungsvorwurf: Ringen um Kachelmann geht weiter

Der Meteorologe Jörg Kachelmann muss zunächst weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das Landgericht Mannheim will offenbar erst nächste Woche über eine mögliche Freilassung des 51-Jährigen entscheiden, dem die Vergewaltigung einer Ex-Freundin vorgeworfen wird.

Mannheim - Vor dem Hintergrund eines am Wochenende bekannt gewordenen Gutachtens hat der Anwalt des unter Vergewaltigungsverdacht stehenden Wettermoderators Jörg Kachelmann die Entlassung seines Mandanten aus der Untersuchungshaft beantragt. Darüber wird das Landgericht Mannheim voraussichtlich in der kommenden Woche entscheiden, wie es am Montag mitteilte. Kachelmann war Mitte März verhaftet worden, nachdem ihn eine Ex-Freundin wegen Vergewaltigung angezeigt hatte.

In dem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachten kommt die Bremer Psychologie-Professorin Luise Greuel, wie berichtet, zu dem Schluss, dass die Tatschilderung der Ex-Freundin des 51-Jährigen nicht belastbar sei und „nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz“ erfülle. Laut „Spiegel“ geht aus dem mehr als 100 Seiten starken Gutachten hervor, dass die 15 Jahre jüngere Frau die Tat selbst nur vage und oberflächlich wiedergeben könne. Sie würde überdies Sachverhalte darstellen, die handlungstechnisch unwahrscheinlich bis unmöglich seien.

Zweifel gibt es dem Bericht zufolge auch an der Belastbarkeit von Blutspuren der Frau an einem Messer, das Kachelmann ihr bei der Tat an den Hals gehalten haben soll. Laut „Spiegel“ stellte der Leiter der Rechtsmedizin Heidelberg, Rainer Mattern, in zwei Gutachten fest, dass die Verletzungen der Frau weder eindeutig einer Fremd- noch einer Selbstverletzung zuzuordnen seien.

Unklar ist, wer die Ermittlungsakten an den „Spiegel“ weitergegeben hat.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hält nach Angaben des Südwestrundfunks am Vorwurf der Vergewaltigung fest. Oberstaatsanwalt Oskar Gattner sagte am Montag dem Sender, es gebe auch nach den jüngsten Veröffentlichungen keinen Anlass zur Neubewertung. AFP/dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false