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Verkehr: Einmal koksen kann den Führerschein kosten

Im Saarland hat ein Gericht null Toleranz für harte Drogen demonstriert: Ein Mann, dem Kokainkonsum nachgewiesen wurde, bleibt ohne Führerschein. Er hatte argumentiert, dass er die Droge nur ein einziges Mal genommen habe.

Schon bei einmaligem Kokainkonsum ist der sofortige Führerscheinentzug gerechtfertigt. Das entschied das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis in einem Beschluss. In einem solchen Fall müsse auch nicht zunächst ein Gutachten eingeholt werden. Vielmehr begründe der Konsum harter Drogen die Vermutung, dass der Betroffene nicht zum Führen von Fahrzeugen geeignet sei.

Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde eines Autofahrers zurück. Ihm konnte der Konsum von Kokain nachgewiesen werden. Daraufhin bekam er mit sofortiger Wirkung den Führerschein entzogen. Der Kläger argumentierte, er habe bisher nur ein einziges Mal Kokain genommen. Daher sei der sofortige Entzug des Führerscheins nicht verhältnismäßig.

Das OVG sah die Rechtslage anders. Das Fehlverhalten und die Willensschwäche, die sich schon bei der einmaligen Einnahme harter Drogen zeige, lasse ohne weiteres den Rückschluss auf eine fehlende Fahreignung zu. Denn häufig führten solche Drogen zur Verminderung des Vorsichts- und Sorgfaltsverhaltens, verbunden mit Euphorie, gesteigertem Antrieb und Gefühlen der Dominanz. All dies sei für andere Verkehrsteilnehmer ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial. (mhz/dpa)

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