zum Hauptinhalt
Horst-Werner N. mit Anwalt.

© dpa

Verkehrssünder: Geldstrafe für "Knöllchen-Horst"

In den vergangenen sechs Jahren hat ein Frührentner im Harz rund 15.000 Falschparker angezeigt. Jetzt hat es "Knöllchen-Horst" selbst erwischt: Wegen überhöhter Geschwindigkeit wird ein Bußgeld fällig.

Seit vielen Jahren treibt er seine Mitbürger durch Strafanzeigen wegen Falschparkens zur Weißglut, am Dienstag stand der Osteroder Frührentner Horst-Werner N. (56) selbst wegen eines Verkehrsdelikts vor dem Kadi. Im Amtsgericht Herzberg im Harz musste sich „Knöllchen-Horst“, wie er wegen seiner Anzeigenfreudigkeit oft genannt wurde, unter großem Medienandrang gegen den Vorwurf der fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung um zehn km/h zur Wehr setzen.

Am 10. März dieses Jahres war der selbsternannte Verkehrssünder-Jäger auf einer Kreisstraße nahe der Ortschaft Rhumspringe in eine Radarkontrolle gefahren. Auf die Verwarnung und den Zahlungsbescheid über zehn Euro reagierte er nicht. Gegen den folgenden Bußgeldbescheid legte er kommentarlos Widerspruch ein. Gleichzeitig zeigte er die Kreisverwaltung an: Das von dem „Blitzer“ gemachte Foto verletze sein Recht am eigenen Bild. Lächelnd betrat Horst-Werner N. gestern um kurz vor halb drei den Gerichtssaal im Herzberger Welfenschloss. Er trägt ein Polohemd, sein Gesicht ist sonnengebräunt, die vielen Kameras und Blitzlichter scheinen ihm nicht unangenehm zu sein. In der Verhandlung zeigt sich N. kampfeslustig. Angaben zur Sache will er zunächst nicht machen, doch dann geht er in die Offensive. Gemeinsam mit seinem Anwalt lässt er einen Beweisantrag nach dem anderen los. Sogar die Mitarbeiterin vom Landkreis, die die Kamera im März bediente, will er als Zeugin vereidigen lassen. Richter Carsten Schindler, der sämtliche Anträge als nicht notwendig ablehnte, sah sich schließlich auch noch einem Befangenheitsantrag ausgesetzt. Es half nichts. N. wurde verurteilt. Zu zehn Euro Geldstrafe. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens zahlen.

N. hat in den vergangen Jahren rund 15 000 Mal Anzeige gegen Mitbürger wegen Kleinigkeiten erstattet. In den meisten Fällen ging es ums Parkverbot, manchmal auch ums Telefonieren am Steuer. N. hatte die Autos stets fotografiert und die Abzüge den Anzeigen beigefügt. Im August 2008 glaubte er einen ganz dicken Coup gelandet zu haben. Er zeigte die Besatzung eines Rettungshubschraubers wegen „behindernden Parkens“ auf dem Bürgersteig an. Die Crew war in einem Noteinsatz. Ein Mann hatte einen Herzstillstand erlitten. Der Helikopter stand etwa eine viertel Stunde auf der Straße und dem Bordstein. N. machte ein Dutzend Digitalfotos und schrieb in seine Anzeige: „Der Hubschrauber mit der Kennung D-HDRM ‚parkte‘ zwischen 12:46 und 13:00 Uhr ‚behindernd‘ im eingeschränkten Halteverbot / auf dem Gehweg und auf der B 243.“ Damit hatte N. den Bogen überspannt. Der Landkreis hörte auf, seine Anzeigen zu bearbeiten, N. verging die Lust, weiter Leute anzuzeigen. Jetzt könnte eine neue Idee aufkeimen. Radarfallen dauernd mit zehn km/h zu schnell passieren und bis zum jüngsten Gericht weiterprozessieren.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false