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Verminderte Schuldfähigkeit: Baby erdrosselt, trotzdem Freispruch

Eine Mutter gesteht, ihr Baby mit einem Handykabel erdrosselt zu haben, trotzdem wird sie vom Landgericht Meiningen freigesprochen. Die Richter sehen die Frau nicht als gemeingefährlich an.

Das Urteil begründete das Gericht mit der erheblich verminderten Schuldfähigkeit der Frau. Zudem sei es unwahrscheinlich, dass sie noch einmal eine ähnliche Tat begehe. Die 32-Jährige litt nach Gutachteraussagen bei der Tat am 22. Mai 2007 unter einer "psychotischen Störung" mit Symptomen einer Schizophrenie. Die Angeklagte hatte die Tat gestanden und erklärt, dass sie den sieben Monate alten Jungen nicht mehr haben wollte. Nach dem Geständnis hatte sie versucht, sich mit Messerstichen in den Oberkörper das Leben zu nehmen.

"Rein objektiv hat die Angeklagte eine schwere Straftat begangen, sie hat ihr Kind erdrosselt, aber sie handelte nicht schuldhaft", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Zuvor hatte der Gutachter ausgeführt, die Steuerungsfähigkeit der Frau sei zum Zeitpunkt der Tat "vollkommen ausgeschaltet" gewesen, es habe sich aber um eine "einmalige Episode" gehandelt. Deshalb sei es auch nicht nötig, die 32-Jährige in den Maßregelvollzug einzuweisen. "Dazu fehlen die Voraussetzungen, die Angeklagte ist nicht gemeingefährlich."

Beim Verlesen der Anklage war die Frau in Tränen ausgebrochen. Auf Antrag der Verteidigung war die Öffentlichkeit wegen des nervlichen Zustands der Angeklagten zunächst ausgeschlossen worden. (tbe/dpa)

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