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Mutter Robins vor Gericht

© dpa

Vernachlässigung: Sächsische Mutter legt Geständnis ab

Die 24-jährige Mutter des an Weihnachten 2007 gestorbenen Robins hat gestanden, ihren zweijährigen Sohn allein gelassen zu haben. Nach den zwei Tagen starb er: an Unterernährung und Flüssigkeitsmangel.

Die Mutter des verhungerten und verdursteten zweijährigen Robin aus dem sächsischen Kirchberg hat die Schuld am Tod ihres Kindes indirekt eingeräumt. "Mein Verhalten war falsch", sagte die 24-jährige Angeklagte am Donnerstag vor dem Landgericht Zwickau. Aus heutiger Sicht mache es sie "kaputt", dass sie den Jungen drei Tage allein gelassen habe. Die Frau ist wegen Mordes, Misshandlung Schutzbefohlener und Aussetzung ihres Sohnes angeklagt.

Sie habe das Kind in hilfloser Lage allein gelassen und danach in lebensbedrohlicher Situation keine Hilfe geholt. So habe sie den Tod ihres Sohnes zumindest billigend in Kauf genommen, begründete die Staatsanwaltschaft die Anklage.

Nach Ansicht der Verteidigung ist der Mordvorwurf aufgrund der Persönlichkeit der Frau nicht gerechtfertigt. Die unter schwierigen Verhältnissen aufgewachsene Frau sei mit drei Kindern und ihren Lebensverhältnissen überfordert gewesen.

An Weihnachten kam sie zurück - zwei Tage später fand man die Leiche

Die Frau soll ihr bereits kränkelndes Kind zwei Tage vor Weihnachten 2007 allein in der Wohnung zurückgelassen und mit ihrem älteren Sohn einen Bekannten in Mecklenburg-Vorpommern besucht haben. Auch als sie am 24. Dezember zurückkehrte, habe sie keinen Arzt verständigt. Am 26. Dezember wurde die Leiche des Jungen in der Wohnung der Familie gefunden. Laut Staatsanwaltschaft starb der Junge infolge akuter Mangelernährung und starker Dehydrierung.

Die Frau sitzt seit Dezember 2007 in Untersuchungshaft. Sie hatte angeblich Angst, dass ihr Robin weggenommen werden könnte und deshalb keine Hilfe geholt. Behörden und Nachbarn wollen vorher nichts von Vernachlässigung bemerkt haben.

In der Hauptverhandlung sollen 28 Zeugen gehört werden. Vorerst sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht der Frau eine lebenslange Freiheitsstrafe. (mpr/ddp)

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