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Thilo Sarrazin, SPD-Politiker und Buchautor

© dpa

Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte: Thilo Sarrazin gegen die "taz"

Am Freitag wurde die "taz" zu einer Entschädigungszahlung von 20 000 Euro an Thilo Sarrazin verpflichtet. Der SPD-Politiker und Buchautor hatte gegen eine Kolumne geklagt. Nun schlägt die Zeitung zurück. Mit Erfolg?

Jetzt ist die „taz“ wieder am Zug. Die Zeitung prüfe „Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung“, heißt es in der Samstagsausgabe. Es geht um ein am Freitag veröffentlichtes Urteil des Berliner Landgerichts, das die „taz“ zu einer Entschädigungszahlung von 20 000 Euro an Thilo Sarrazin verpflichtet. Der Ex-Bundesbanker, SPD-Politiker und Buchautor hatte gegen eine Kolumne geklagt, die am 6. November 2012 in der Zeitung erschienen war. Der Autor Deniz Yücel hatte unter der Überschrift „Das ist nicht witzig“ unter anderem geschrieben: „Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten.“

Das Berliner Landgericht sah darin eine unzulässige Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Thilo Sarrazin. Die genauen Entscheidungsgründe hat das Gericht noch nicht bekannt gegeben, die „taz“ jedoch außer zur Zahlung der Entschädigung dazu verpflichtet, die Kolumne vom November 2012 nicht weiter zu verbreiten oder zu veröffentlichen.

Die Formulierung von der „lispelnden, stotternden, zuckenden Menschenkarikatur“ war übrigens ein Zitat aus einem Beitrag in der „Frankfurter Rundschau“ vom Mai 2012. Die Autorin Mely Kiyak distanzierte sich später von diesem Sprachbild, sie habe nicht gewusst, dass Sarrazin an einer halbseitigen Gesichtslähmung leide. Auch „taz“-Kolumnist Yülcek lieferte eine „Klarstellung“ zu seinem Beitrag. Darin schrieb er, „dass ich jedem ein möglichst langes Leben frei von Krankheit wünsche, gerade auch erfolgreichen Buchautoren, Letzteren allein schon deshalb, weil sie damit die Chance gewinnen, etwas dazuzulernen und von Irrtümern abzulassen“. An Sarrazins Willen zur Klage änderte das nichts.

Der frühere Berliner Finanzsenator steht insbesondere seit dem Erscheinen seines 2010 veröffentlichten Bestsellers „Deutschland schafft sich ab“ in der Kritik. In seinem Buch hatte er Überfremdungsängste thematisiert und formuliert, dass „Staat und Gesellschaft im Laufe weniger Generationen von den Migranten übernommen“ werden könnten.

Der aktuelle Rechtsstreit zwischen „taz“ und Sarrazin ist nicht der erste in dieser von akuter Feindschaft geprägten Zweierbeziehung. Im vergangenen Jahr war Sarrazin mit seiner Initiative gescheitert, der „taz“ Feststellungen über sein Verhältnis zu den Medien verbieten zu lassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte im September 2012 geurteilt, die „taz“ habe mit der Aussage, der frühere Bundesbank-Vorstand werde „inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar“, die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten.

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